Hallo,
eine Altersrente für Schwerbehinderte kann beantragen wenn folgende Voraussetungen erfüllt sind. Mindestens das 60. Lebensjahr vollendet haben, bei Beginn der Rente als Schwerbehinderter anerkannt ist, d. h.ein Grad der Behinderung vom mindestens 50 %, die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen
wird - beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1952 - stufenweise von heute 63 auf 65 Jahre angehoben. Sollten Sie die Voraussetzungen für diese Altersrente erfüllt haben, wäre eine abschlagsfreie
Rentenzahlung mit 63 Jahren und 8 Monaten möglich. Der früheste Rentenbeginn wäre mit 60 Jahren und 8 Monaten möglich, mit einem mtl Abschlag von 10,8 %.