Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo, Peter,
die Regelaltersgrenze ist für Sie angehoben auf das 65.Lj. + 2 Monate. Aber auch nach der neuen Gesetzgebung zur "Rente mit 67" gibt es verschiedene Möglichkeiten, vorzeitig in Rente zu gehen. Das ist abhängig davon, ob Schwerbehinderung oder Arbeitslosigkeit bzw. Altersteilzeitarbeit vorliegt. Hinzu kommt die Möglichkeit, durch Erfüllen von Vertrauensschutzregelungen (Altersteilzeitvereinbarung vor dem Stichtag 01.01.2007) weiterhin wie bisher in Rente zu gehen. Auch wenn Sie nach Ende Ihres Berufslebens 35 oder gar 45 Versicherungsjahre zurückgelegt haben, sind Besonderheiten zu beachten. Daher die Empfehlung: Lassen Sie sich in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung beraten. Dort erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, damit Sie den Renteneintritt bestens planen können. Zudem kann man Ihnen auch den genauen Betrag nennen, der zum Ausgleich von Rentenminderungen wegen vorzeitigem Rentenbezug erforderlich ist.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.