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Frühestmöglicher Renteneintritt???

von Peter23.05.2007 | 12:18
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2 Antworten

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Bin männlich, geboren 05/1948, noch beruftstätig. Ab wann könnte ich in Rente gehen auch wenn Abzüge anstehen? Und wie hoch wäre in etwa die Einmalzahlung um die Rentenminderung auszuschließen. Danke für hilfreiche Infos.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 23.05.2007 | 14:44

Hallo, Peter,

die Regelaltersgrenze ist für Sie angehoben auf das 65.Lj. + 2 Monate. Aber auch nach der neuen Gesetzgebung zur "Rente mit 67" gibt es verschiedene Möglichkeiten, vorzeitig in Rente zu gehen. Das ist abhängig davon, ob Schwerbehinderung oder Arbeitslosigkeit bzw. Altersteilzeitarbeit vorliegt. Hinzu kommt die Möglichkeit, durch Erfüllen von Vertrauensschutzregelungen (Altersteilzeitvereinbarung vor dem Stichtag 01.01.2007) weiterhin wie bisher in Rente zu gehen. Auch wenn Sie nach Ende Ihres Berufslebens 35 oder gar 45 Versicherungsjahre zurückgelegt haben, sind Besonderheiten zu beachten. Daher die Empfehlung: Lassen Sie sich in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung beraten. Dort erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, damit Sie den Renteneintritt bestens planen können. Zudem kann man Ihnen auch den genauen Betrag nennen, der zum Ausgleich von Rentenminderungen wegen vorzeitigem Rentenbezug erforderlich ist.

1 Antworten

lotscheram 23.05.2007 | 16:18
Hallo Peter, zur korrekten Ermittlung des Ausgleichsbetrages müssten sie nach §109 (4) Pkt. 4. SGB VI einen schriftlichen formlosen Antrag bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger stellen, "Bsp.: Antrag auf Rentenauskunft zur Festellung des zu zahlenden Ausgleichsbetrages wegen eintretender Rentenminderung." Dazu müssten Sie dem Rentenversicherungsträger auch mitteilen, ab welchem Monat und Jahr Sie beabsichtigen die Rente vor dem eigentlichen Beginn für die jeweilige Rentenart in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie bei Rentenbeginn nicht arbeitslos waren/sind und auch nicht schwerbehindert, würde nur die Altersre für langjährig Versicherte nach Vollendung des 63. Lebensjahres in Frage kommen. Minderung 8,1% . Über die Sinnhaftigkeit der Ausgleichszahlung ist in diesem Portal schon mehrfach gesprochen worden. . Den Ausgleich selber zu zahlen, hieße Eulen nach Athen tragen. Habe mal beispielhaft ermittelt, wenn sie 45,0000 EGPT hätten und nur einen Monat Minderung = 0,3% ausgleichen wollten, wären für 3,53 € Rentenminderung, die Sie hätten, ca. 795 € als Asgleichsbetrag zu zahlen. In 225 Monaten Rentenbezug würde man eine Kompensierung erreichen. Ergo, private Zahlung ist zum Fenster hinausgeworfenes Geld. . Wenn allerdings im Zusammenhang mit Abfindungszahlungen pi pa po, ich in ähnlichen Relationen Steuern sparen kann, die evtl. anfallen, dann lieber hier investiert als zum Finanzamt geschleppt. . Jusermeinung
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