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Experten-Antwort

Frühpensionierung, Hörbehinderung, Rente ?

von Horst Wolf07.08.2013 | 14:23
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17 Antworten

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Guten Tag, aufrgrund einer Hörbehinderung werde ich von meinem Dienstherren in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Bekomme ich jetzt von der DRV automatisch eine Frührente dazu oder muss ich diese erst beantragen ? Vor meiner verbeamtung habe ich Rentenbeiträge entrichtet. Mit freundlichem Gruss Horst Wolf

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Ausführungen von ??? und Nachfrager schließen wir uns an. Bitte setzen Sie sich mit einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe in Verbindung. Dort wird man Ihnen Auskunft geben, ob und ab wann Sie Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben.

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16 Antworten

Nachfrageram 07.08.2013 | 14:40
Hallo Herr Wolf automatisch geht bei der DRV gar nichts ;) Und nur weil Ihr Dienstherr Sie in den vorzeitigen Ruhestand versetzt heißt es nicht automatisch, dass Sie die Voraussetzungen für eine, wie Sie es nennen, Frührente erfüllen. Besorgen Sie sich bei Ihrer nächstgelegenen A+B-Stelle der DRV einen Termin für die Antragstellung. Da wird Ihnen geholfen.
???am 07.08.2013 | 14:39
Wenn Sie Rente von der DRV wollen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Ob Sie die rentenrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, ist wieder eine andere Frage. Wenn Sie längere Zeit Beamter waren, wohl eher nicht.
Rotkäppchenam 07.08.2013 | 14:48
Hallo Wolf ! Gehen Sie auf die Webseite der DRV. Da gibt es einen dunklen Bereich, den finden Sie, indem Sie den Markierungen folgen. Dort laden Sie das Formular Antrag LSD_JWD_4711 runter. Der Rest ist, besonderer Service für Kollegen !
Schadeam 07.08.2013 | 15:07
Vorraussetzung für eine EM Rente sind 5 Beitragsjahre und 36 Pflichtbeiträge in den 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Dies erfüllt ein Beamter "normalerweise" nicht. Wann waren Sie denn letztmals rentenversichert?
Horst Wolfam 07.08.2013 | 15:12
Ich wurde vor 8 Jahren Beamter auf Lebenszeit. Horst Wolf
Schadeam 07.08.2013 | 15:31
Dann kriegen Sie von der DRV garantiert keine Frührente, weil Sie in den letzten 5 Jahren keine 36 Pflichtbeiträge haben.
Janosam 07.08.2013 | 15:34
Muß man als Beamter eigentlich unbedingt hören können? Normalerweise hören Beamte ihren "Kunden"doch eher nicht zu. Wer hätte als Otto Normal schon das Glück,Heutzutage mit einer Hörbehnderung eine EM-Rente zu bekommen? Der Staat schiebt riesige Pensionslasten vor sich her,mal gespannt wie lange das noch gut geht.
Horst Wolfam 07.08.2013 | 15:43
Wie der Experte bereits schrieb, werde ich mich mit einer Beratungsstelle auseinander setzen. Recht kann ich mir eine Verweigerung nicht vorstellen, schließlich bin ich mit 51 Jahren bereits dienstunfähig. Ein Glückwunsch ist da vollkommen unangebracht. Horst Wolf
Medusaam 07.08.2013 | 17:49
Glückwunsch Herr Wolf, für nur 8 Jahre Beamter und Frühpensionierung mit 51 Jahren. Sie haben 16 Jahre arbeiten gespart und erhalten lebenslänglich volle staatliche Fürsorge. Des Steuerzahlers Dank ist Ihnen sicher !
Michel2am 07.08.2013 | 22:03
Da wird sich auch nichts daran ändern. Das sieht man hier. Bei uns werden immer mehr verbeamtet und dann frühpensioniert. Die Arbeiter sind halt dumm genug das zu finanzieren und dafür müssen sie dann bis 67 bald 70 arbeiten.
michel1am 07.08.2013 | 20:59
Beschweren Sie sich bei seinem Arbeitgeber er kann nichts dafür! Was glauben Sie wohl was alles in der BRD möglich ist.....fragen Sie mal Postler und Telekomer die vor Jahren in die Frühpension geschickt wurden nur weil Personal abgebaut werden musste oder oder
junge Frau :-)am 08.08.2013 | 08:51
Sie schreiben: "aufrgrund einer Hörbehinderung werde ich von meinem Dienstherren in den vorzeitigen Ruhestand versetzt" Es ist sicher schlimm und ich kann es auch bedingt nachvollziehen, da auch ich eine solche Behinderung habe.... Dennoch ist es für mich unbegreiflich, warum Sie (gar) nichtmehr Arbeiten können (sollen) und in den vorzeitigen Ruhestand "versetzt" werden. Wie siehts denn mit einem Cochlear-Implantat aus oder soweit möglich Höhilfen? Geht da gar nixmehr bei Ihnen? Und warum gibt es keinen Arbeitsplatz bei Ihrem Dienstherrn für Hörbehinderte (Bürotätigkeiten etc)??? Nein, Sie werden keine "Frührente" von der DRV erhalten, weil Sie schlichtweg seit dem Beamtentum nicht mehr versichert waren (sind), daher erhalten Sie die gesetzliche Rente erst ab dem regulären Rentenanlter. Den Weg in die Beratungsstelle können Sie sich sparen :-) p.s. Nein, ich bin nicht neidisch! Ich liebe meine Arbeit und hoffe, diese bis zum (bitteren) Ende auch machen zu können! Auch mit Hörbehinderung :-) p.p.s Das Cochleaimplantat (englisch cochlear implant, CI) ist eine Hörprothese für Gehörlose, deren Hörnerv noch funktioniert
ÖDleram 08.08.2013 | 11:03
Hallo junge Frau ! Das ist aber so üblich. Ein Bekannter von mir ist Polizeibeamter, der bekam mit dem Hören auch Probleme und wurde pensioniert. Im Innendienst sind im ÖD meist Angestellte und es wird grundsätzlich darauf Wert gelegt, daß diese Stellen nicht von Beamten besetzt werden, denn die werden ja extra für den Aussendienst ausgebildet und belasten das Budget meist stärker. Pensioniert belasten sie das Budget des Dienstherrn überhaupt nicht mehr. Genau da liegt nämlich der Systemfehler.
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