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Experten-Antwort

Frührente

von Angela25.10.2013 | 14:15
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo alle zusammen, mein Name ist Angelina, ich versuche für meine 60, bald 61 jährige Mutter Frührente zu beantragen. Bzw. das hab ich schon jedoch ist abgelehnt wurden. Es ist so, meine Mama hat in Russland gearbeitet, sie ist bzw war eine Russin, oder besser gesagt hatte die russische Staatsangehörigkeit gehabt bis 1973 unseren Vater, der eine griechische Staatsangehörigkeit hat, heiratete. Also hat sie seitdem die griechische Staatsangehörigkeit auch. Nun hat sie natürlich auch in Griechenland gearbeitet ( wir sind 1990 aus Russland ausgewandert nach Griechenland ) - dort hat man ihr, wie ich jetzt feststellen musste, keine Rentenversicherung bezahlt. Dort ist es so dass der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer "Ensima" KLEBT! Der Arbeitnehmer jedoch nie die Gewissheit hat ob das so ist oder nicht. So hat man vielen Arbeitnehmern hintergangen. Und das ist auch bei meiner Mama der Fall. Das ist die Bürokratie dort. Alles "normal" für dort! Meine Mama sagt mir gerade dass es keine Rolle spielt, für die Rente in Deutschland, ob und wie viel man in Russland gearbeitet hat. Weil es kein EU Land ist. Stimmt das? Meine Mama hat auch hier in Deutschland gearbeitet, als Küchenhilfe in Restaurants, Mc Donald s, Aushilfe.. usw. Seit knapp 2 Jahren arbeitet sie nur noch auf 400 € Basis und weniger. Seit etwa 2 Monate hat der Besitzer den Laden verkauft, wegen wenig Kundschaft, und nun bekommt meine Mama ganz ALG II. Ihre Gesundheit ist auch nicht mehr das was es mal war. Seit ca 8-9 Jahren nimmt sie Tabletten weil sie Schizophrenie hat. Geistig ist sie nicht wirklich, das was man unter gesund versteht. Es gibt mal solche, mal solche Tage. Körperlich ist sie sehr geschwächt. Dadurch das sie an Schizophrenie leidet, hat sie so komische Ticks.. im Sitzen wackeln, mit der Zunge, Mund eigenartige Bewegungen machen, ohne selber es zu merken. usw. Beim JC hat der SB auch gesagt gehabt dass er wisse, dass es schwer ist dass sie ne Arbeit findet, deshalb ist er zufrieden damit, dass sie zumindest als Aushilfe im Restaurant arbeitet. Sie soll sich trotzdem bemühen Arbeit zu suchen. Es ist schwierig, wirklich schwierig. Die deutsche Sprache beherrscht sie nicht wirklich gut. So einwenig. Ich kümmere mich um ihre Behördengänge, und das gerne. Ich hoffe hier Hilfe zu bekommen, Tips… Viele Grüße Angela

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Angela,

ich denke, die Antworten von "=//=" und "Schade" werden Ihnen bereits weiterhelfen. Individuelle Anspruchsprüfungen kann nur der zuständige Rentenversicherungsträger Ihrer Mutter machen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

12 Antworten

Angelaam 25.10.2013 | 15:18
Ich weiß nicht ob man hier im Forum noch mehr Daten, Informationen benötig werden (?) April 1953 ist das Geburtsdatum meiner Mama. Danke
Angelaam 25.10.2013 | 15:29
In das Schreiben von der AOK steht, "Da Sie am 03.02.1970 erstmals eine Erwerbstätigkeit aufgenommen haben, ist einer Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung von 19 Jahren, 4 Monaten und 11 Tagen in der Zeit vom 03.08.1991 bis 31.01.2013 erforderlich. ( Oktober 1990 sind wir nach Griechenland ausgewandert ) Weiter dann, Nach der uns vorliegenden Unterlagen bestens für 14 Jahren, 10 Monate und 16 Tage eine entsprechende Versicherung. Es fehlt uns eine Versicherungszeit von 4 Jahren, 5 Monaten und 25 Tagen. Sie waren insbesondere während der in der beiliegenden Anlage aufgeführten Zeiträume nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bzw. uns liegen darüber keine Nachweise vor. ( vielleicht ist das auch hilfreich? )
=//=am 25.10.2013 | 16:27
Um es kurz zu machen: Aus welchem Grund wurde die Erwerbsminderungsrente von der deutschen Rentenversicherung abgelehnt? Ich vermute fast, weil die VERSICHERUNGSRECHTLICHEN VORAUSSETZUNGEN nicht erfüllt sind. Denn für eine EM-Rente müßte sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt des Leistungsfalles mindestens 36 Pflichtbeiträge entrichtet haben. Da sie wohl überwiegend Minijobs ausgeübt hat und nicht auf die Versicherungsfreiheit verzichtet hat, also keine Aufstockung erfolgte, hat sie wohl diese versicherungsrechtliche Voraussetzung NICHT erfüllt. Da kann sie noch so krank sein, aber wenn keine Beiträge gezahlt wurden, besteht halt auch kein Rentenanspruch. Die Zeiten in Russland werden ihr in Deutschland- sofern sie beantragt wurden - nicht anerkannt, weil sie keine Vertriebene oder Spätaussiedlerin, sondern Russin ist. Wenn in Griechenland keine Beiträge entrichtet wurden, bekommt sie auch von dort nichts. Also leider keine guten Nachrichten.
Schadeam 25.10.2013 | 18:23
Ich interpretiere Ihr Anligen ähnlich wie =/= rate jedoch zu einem persönlichen Gespräch bei der DRV. Das Problem kann im Forum sicher nicht in allen Facetten beleuchtet werden. Russische Arbeitszeiten interessieren nur bei Aussiedlern, das scheint also nicht vorzuliegen. Somit wären russische Rentenfragen mit der russischen RV zu klären und nicht in D. Gleiches gilt für Griechenland, aus welchem Grund dort nicht gezahlt wurde, ist für die DRV egal. Ob Sie die Voversicherungszeiten erfüllen um als Rentner Indie Rentnerkrankenversicherung zu kommen, ist ebenfalls kein Rentenproblem, sondern ist mit der Krankenkasse zu klären.
Sahsam 25.10.2013 | 18:37
Hallo, Frag doch mal nach, ob da nicht eine EU-Verordnung (die teilweise auch für Nicht-EU Länder gelten) die Zeiten in Russland anerkennen könnte. Dann wäre es schon wichtig ist, ob und wie lange deine Mutter in Russland gearbeitet hat und wie viel sie verdient hat. Russland ist zwar kein EU-Land, gehört aber zu Europa. Du bräuchtest natürlich Nachweise. Gibt es noch ein Arbeitsbuch, Zeugnisse oder Arbeitgeberbescheinigungen...? Ansonsten kann ich euch nur den Tipp geben bei der Rentenversicherung eine Rentanauskunft anzufordern. Dann könnt ihr nachlesen ab wann deine Mutter in Rente gehn kann und ob sie jeweils die Voraussetzungen für die verschiedenen Rentenarten erfüllt hat. Leider sind diese Auskünfte oft kompliziert geschrieben. Deshalb rate ich euch zu einer Beratungsstelle der Rentenversicherung zu gehen und sich beraten zu lassen. Hier auf dieser Internetseite kann man übrigens Beratungsstellen suchen. Hoffe, ich konnte euch wenigstens ein bischen helfen!
ABCam 25.10.2013 | 18:48
Habe ich gerade entdeckt: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Eventuell hat Deutschland ja eine Vereinbarung mit Russland? Dann wären die Arbeitszeiten Ihrer Mutter in Russland wichtig!
Angelaam 25.10.2013 | 19:22
Guten Abend! Mit so vielen Antworten habe ich nicht gerechnet - vielen lieben Dank an Allen! Ich habe das Schreiben gerade nicht da wo die Begründung der Ablehnung steht. Ich werde es mir noch einmal anschauen. Was die Arbeitszeiten in Russland betrifft - so hat meine Mama so ein "Buch/Heft" noch von damals, also nichts was sie selber ausfüllte sondern das was jeder Arbeitnehmer bekam. Da steht von wann bis wann wo sie gearbeitet hat. Nur halt das auch Griechenland existiert nicht! Sehr ärgerlich natürlich. Ich bedanke mich ganz herzlichen für euren Rat. ich werde mich dann an die DRV wenden und versuchen da nach ne Lösung zu suchen. PS ich dem Schreiben von AOK,steht auch noch ne Anlage, ne Liste mit den jeweiligen Zeiten, die fehlen, also offen stehen, das will ich auch ausfüllen und der AOK zuschicken. Habe gerade was auf der Seite von elo-forum.org gefunden, und recherchiere auch dort wie ich kann. Viele Grüße Angelina
KSCam 26.10.2013 | 10:26
Ein SV Abkommen mit Rußland existiert derzeit noch nicht - somit muss ein russisches Rentenproblem direkt mit den russischen Behörden geregelt werden - Putin fragen!
Werner V.am 27.10.2013 | 11:04
Typ: Wenn man sonstwo auf der Welt keine Rente bekommt, halt mal bei der DRV in Deutschland nachfragen. Mit ein bischen Glück bekommste da die Rente nachgeschmissen. Die deutschen Rentner teilen ihre Rente gerne mit anderen Menschen.
Angelaam 28.10.2013 | 08:33
Angelaam 28.10.2013 | 08:33
Angelaam 28.10.2013 | 08:35
Zitat von Angela anzeigen
Hallo Angela, ich denke, die Antworten von "=//=" und "Schade" werden Ihnen bereits weiterhelfen. Individuelle Anspruchsprüfungen kann nur der zuständige Rentenversicherungsträger Ihrer Mutter machen.
Hallo! Ja die Antwort sind sehr hilfreich - vielen Dank! :) VG Angelina
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