Hallo Jambo612,
wenn Sie mindestens 35 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen können, ist mit Vollendung des 63. Lebensjahres (= frühstens möglicher Rentenbeginn) der Bezug der Altersrente für langjährig Versicherte möglich. Die Rente hätte dann einen einen lebenslangen Abschlag von 14,4 %.
Bitte wenden Sie sich ggf. an Ihre örtliche Rentenberatungsstelle der Rentenversicherung und lassen sich zu den bei Ihnen möglichen Rentenarten beraten.