Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenAnspruch auf eine Rente wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung hat derjenige, der teilweise bzw. voll erwerbsgemindert ist, in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit hat und vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren (mit Beitragszeiten) erfüllt hat.
Teilweise bzw. voll erwerbsgemindert ist derjenige, der wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit unter den üblichen Bedingungen des ALLGEMEINEN ARBEITSMARKTES (theoretisch käme also JEDE Art von Tätigkeit in Betracht) keine 3 Stunden (volle Erwerbsminderung) bzw. nur noch 3 bis unter 6 Stunden (teilweise Erwerbsminderung) täglich arbeiten kann.
Zur weiteren (Erst-)Information kann ich Ihnen auch nur den von "Unbekannt" genannten Link empfehlen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.