Hallo Sissi,
die Hinzuverdienstgrenze für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung ist mit monatlich 450 Euro festgelegt. Bei einer selbständigen Tätigkeit wird im Regelfall 1/12 des jährlichen Einkommen mit dieser Hinzuverdienstgrenze verglichen, so dass das jährliche Einkommen nicht über 5400 Euro liegen dürfte, damit die Hinzuverdienstgrenze eingehalten wird. Die Möglichkeit, die Hinzuverdienstgrenze 2x jährlich um bis zu 450 Euro zu überschreiten, besteht für selbständig Tätige nur, wenn sie beim Rentenversicherungsträger beantragen, den Gewinn monatlich nachzuweisen.
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