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Experten-Antwort

Frührente, macht es wirklich Sinn?

von Sissi05.11.2016 | 17:52
1633 Ansichten
8 Antworten
Guten Abend, ich beziehe seit einigen Jahren aufgrund Gesundheitlicher Probleme Harz 4, bin aber trotzdem Selbständig am Arbeiten, da ich etwas zu tun brauche und auch aus der Notlage möchte. Nun wurde mein Geschätztes Einkommen auf 150 Euro gesetzt und mir schon öfters nahe gelegt, ob ich nicht in Frührente gehen möchte. Kann ich den mein Gewerbe weiterhin betreiben? Und wie viel darf ich im Jahr damit ohne Abzüge verdienen? Wie sieht es mit sonstigen Leistungen aus, für die aktuell Harz 4 zuständig ist? Auch habe ich gelesen, dass man 1 - 2x auch über die 450 Euro kommen darf, wie sieht es den aus, wenn man z.B einige Monate weniger verdient hat und dann mit den anderen Monaten wieder ausgleicht? Besten Dank und viele Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.11.2016 | 11:11

Hallo Sissi,

die Hinzuverdienstgrenze für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung ist mit monatlich 450 Euro festgelegt. Bei einer selbständigen Tätigkeit wird im Regelfall 1/12 des jährlichen Einkommen mit dieser Hinzuverdienstgrenze verglichen, so dass das jährliche Einkommen nicht über 5400 Euro liegen dürfte, damit die Hinzuverdienstgrenze eingehalten wird. Die Möglichkeit, die Hinzuverdienstgrenze 2x jährlich um bis zu 450 Euro zu überschreiten, besteht für selbständig Tätige nur, wenn sie beim Rentenversicherungsträger beantragen, den Gewinn monatlich nachzuweisen.

7 Antworten

Herz1952am 05.11.2016 | 18:13
Sie sollten sogar so früh als möglich einen Rentenantrag stellen. Ihre Rentenansprüche werden nämlich durch Hartz 4 von Jahr zu Jahr wesentlich geringer. Auch bei voller EM-Rente dürfen Sie 450,-- Euro im Monat hinzuverdienen, ohne, dass es auf die Rente angerechnet wird. Für das 450 Euro-Gesetzt gilt m.E. dass es 2 x durch Sonderzahlungen überschritten werden darf. Wenn es keine Sonderzahlungen sind, aber Mehrarbeit müsste es auch gelten, aber da bin ich mir momentan nicht so sicher. Wenn Sie selbständig tätig sind, wird das Jahreseinkommen durch 12 geteilt. Da müsste allerdings die Grenz unter 450 Euro liegen, soweit mir bekannt. Genauere Auskünfte hierzu wird Ihnen noch ein Experte geben. PS: Falls Sie auf Sozialhilfe bzw. Grundsicherung aufgrund der geringen EM-Rente angewiesen sind, ist es mit Hinzuverdienst wegen der Sozialhilfe etwas anders. Da werden im allgemeinen (Grundsicherung bei EM-Rente auf unbestimmte Dauer) nur 30 % des Einkommens nicht angerechnet im Gegensatz zu H 4, wo 100 Euro frei sind und der übersteigende Teil überwiegend angerechnet werden. Aber da sollten Sie bedenken, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen vielleicht nichts mehr hinzuverdienen können und vor allem, dass bei weiter H4 die Rente immer weiter sinkt.
Herz1952am 05.11.2016 | 19:06
Wäre das Ihr voller EM-Rentenanspruch? Womöglich schon. Da ist schwer was dazu zu sagen. Es ist ja auch nicht gesagt, dass Sie überhaupt Rente bekommen, das kommt auf die Beurteilung Ihrer Erwerbsminderung durch die RV an. Fast habe ich so was befürchtet. Ich habe eine Bekannte bei der die Konstellation womöglich auch so war. Kann auch nicht richtig arbeiten, aber auch H4 und zwar schon lange Zeit. Hat aber auch keine Rente bekommen. Gehen Sie am besten zu Ihrer nächsten Rentenberatungsstelle und lassen Sie sich genau über die Höhe der evtl. EM-Rente aufklären. Wenn Sie nur diesen geringen EM-Rentenanspruch haben, würde sich das wohl nicht rentieren. Hat Ihnen womöglich das JC dazu geraten? Womöglich schon, denn dann hätte das Sie los. Das JC weis allerdings nicht, wie hoch Ihr Rentenanspruch wäre. Aber das wäre denen egal. Andererseits weis das JC ja auch nicht, ob Sie überhaupt als erwerbsgemindert eingestuft würden. Da Sie ja noch selbständig arbeiten ist dadurch die Chance für Rente gering. Das würde wohl so ausgelegt, dass Sie doch noch mehr leisten könnten. Tut mir leid, aber mehr kann ich nicht dazu sagen. Alles Gute
Sissiam 05.11.2016 | 18:45
Vielen Dank für Ihre Ausführliche Antwort. Meine Rente ist laut letzten Bescheid bei ca. 110 Euro im Monat, somit müsste das ja für mich gelten oder? ============== Zitat von Ihnen: PS: Falls Sie auf Sozialhilfe bzw. Grundsicherung aufgrund der geringen EM-Rente angewiesen sind, ist es mit Hinzuverdienst wegen der Sozialhilfe etwas anders. Da werden im allgemeinen (Grundsicherung bei EM-Rente auf unbestimmte Dauer) nur 30 % des Einkommens nicht angerechnet im Gegensatz zu H 4, wo 100 Euro frei sind und der übersteigende Teil überwiegend angerechnet werden. ============== In diesem Fall würde sich keine Frührente mehr rentieren oder? Besten Dank und viele Grüße
Sissiam 05.11.2016 | 19:54
Vielen Dank für Ihre Ausführliche Antwort Herz1952, dass hat mir schon weitergeholfen. Evtl. kann ja jemand was noch dazu sagen, aber um eine Persönliche Beratung vor Ort komme ich wohl eh nicht drum herum. Viele Grüße und herzlichen Dank noch mal für Ihre Antwort.
KSCam 05.11.2016 | 21:16
Dass Ihnen Mitarbeiter von Hartz IV die "Rente nahelegen" heißt zunächst mal gar nichts. Denn ob Sie die Rente bekommen weil Sie erwerbsgeminder sind, entscheidet nicht das Jobcenter sondern Ihre Gesundheit und die DRV. Aber wenn Sie Rente kriegen hat der Sachbearbeiter bei Harzt IV einen Fall weniger :) Aber wenn Ihr Rentenanspruch bei enormen 110 € liegt und Ihre Selbständigkeit ganze 150 € im Monat einbringt, ist es brutal gesagt völlig egal was Sie machen. Bei diesen Beträgen werden Sie weiterhin auf staatl. Hilfen angewiesen sein - ob das jetzt Hartz IV oder später mal Grundsicherung oder allgemeine Sozialhilfe heißt ist doch egal. Und wenn bei der Variante "Rente + Sozialhilfe" eventuell höhere Freibeträge erlaubt wären, stellen Sie den Antrag, ein großes Risiko gehen Sie damit nicht ein.
Lisam 06.11.2016 | 03:43
Von der Erwerbsminderung mal abgesehen, gibt es auch noch versicherungsrechtliche Voraussetzungen: "Auch auf die Pflichtbeiträge kommt es an Neben den medizinischen sind außerdem folgende versicherungsrechtliche Voraussetzungen erforderlich: In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung). Sie müssen mindestens fünf Jahre versichert sein (so genannte Wartezeit). Für die Wartezeit zählen mit: Beitragszeiten: Pflichtbeitragszeiten und unter bestimmten Voraussetzungen auch Zeiten des Bezuges von Krankengeld, Arbeitslosengeld, im Zeitraum vom Januar 2005 bis Dezember 2010 Arbeitslosengeld II, Übergangsgeld, Zeiten der Kindererziehung und der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege sowie freiwillige Beitragszeiten, Ersatzzeiten: zum Beispiel Zeiten der politischen Verfolgung in der DDR, Zeiten aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung, Zeiten aus Zuschlägen für eine geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung: Minijob, Zeiten aus einem Rentensplitting. Bei der Ermittlung des Fünfjahreszeitraums bleiben Zeiten unberücksichtigt, die Sie unverschuldet nicht mit Pflichtbeiträgen belegen konnten - unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel wegen Schwangerschaft oder Arbeitsunfähigkeit. Der Fünfjahreszeitraum wird um solche Zeiten in die Vergangenheit verlängert, so dass Sie unter Umständen dann die erforderlichen drei Jahre Pflichtbeiträge erfüllen können." MfG Lis
Sissiam 17.11.2016 | 20:19
Ich hatte leider eine schwere Grippe, deshalb jetzt meine Antwort. Herzlich Dank für eure Beiträge, ich habe mal nachgeschaut und mein Rentenanspruch liegt bei 155 Euro. D.h ich werde so oder so wieder Harz 4 benötigen, ich werde mich nächste Woche um eine Beratung kümmern und schauen, was sich unter dem Strich wirklich lohnt. Die Frage ist eben, wie viel werde ich dazu verdienen dürfen, ohne das es Abstriche gibt, wenn ich Harz 4 weiterhin beziehen, weil die Frührente natürlich hinten und vorne nicht reicht. Besten Dank noch mal, Sie haben mir hier schon deutlich weitergeholfen. Mit besten Grüßen
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