Hallo Lisa,
wenn vom Rentenversicherungsträger die volle Erwerbsminderung auf Dauer festgestellt wurde, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Grundsicherungsleistungen zu stellen. Den Antrag auf Grundsicherung kann man grundsäzlich beim Grundsicherungsamt der Stadtverwaltung stellen; bei Bedarf hilft auch der Rentenversicherungsträger und leitet den Antrag an das örtliche Grundsicherungsamt weiter. Das Grundsicherungsamt ermittelt dann den Bedarf des Antragstellers.