Hallo Senior,
mehr als geringfügig Beschäftigte Arbeitnehmer sind bis zum Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, versicherungspflichtig. Erst danach tritt bei einer Vollrente Versicherungsfreiheit ein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung