Ihre Frage zielt vermutlich in die Richtung der neuen Rentenart, die es ab 2012 geben wird, die "Altersrente für besonders langjährig Versicherte". Für den Bezug dieser ab Vollendung des 65. Lebensjahres abschlagsfrei gezahlten Altersrente ist die Wartezeit von 45 Jahren Voraussetzung.
Eine Altersrente, die mit Vollendung des 60. Lebensjahres bezogen werden kann, ist in den gesetzlichen Regelungen für Versicherte des Jahrgangs 1955 zur Zeit nicht vorgesehen. Bei Vorliegen einer Schwerbehinderung ist die vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit vollendetem 60. Lebensjahr und 9 Monaten möglich, wobei dann ein Abschlag in Höhe von 10.8 % in Kauf genommen werden muss.