Sofern Sie vor dem 31.12.2006 keinen Altersteilzeitvertrag abgeschlossen haben, könnten Sie nach dem Gesetzentwurf die Altersrente für langjährig Versicherte voraussichtlich ab dem 63. Lebensjahr in Anspruch nehmen. Der Abschlag würde dann 7,2% betragen. Abschlagsfrei würden Sie diese Rente und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 65, die Regelaltersrente jedoch erst mit 65 Jahren und 2 Monaten beanspruchen können.
Für welche Altersrenten Sie die Voraussetzungen erfüllen und ob auf Grund einer Erkrankung evtl. die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllte sind, sollten Sie bei einer Auskunft- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung erfragen.