Vor dem 60. Lebensjahr gibt es nur dann eine Rente, wenn Sie ganz oder teilweise erwerbsgemindert sind.
Aus Ihren Angaben schließe ich, dass Sie im Jahre 1954 geboren sind. Dann können Sie frühestens ab dem 60. Lebensjahr die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen, sofern der Grad der Behinderung wenigstens 50% beträgt und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist. Der Abschlag beträgt 10,8%.