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Führen eines Kfz während einer Reha-Maßnahme pauschal verboten

von Motorradfahrer01.10.2022 | 12:19
6313 Ansichten
24 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Zusammen, Ich befinde seit ein paar Tagen auf einer Psychosomatischen Reha Maßnahme in der Reha Klinik Campus in Bad Neustadt/ Saale. In der Hausordnung steht ein Passus welcher besagt, dass das führen jeglichen Kfz (PKW, Krad, etc.) während des gesamten Aufenthaltes untersagt ist (Außer zur An- und Abreise). Meine Frage ist nun, ob das rechtlich so haltbar ist und nicht eher eine Einzelfallentscheidung sein sollte? Ich nehme seit Jahren die selben Medikamente und bin gut eingestellt. Eine Änderung der Medikation ist nicht vorgesehen. Normalerweise sollte eine Reha Maßnahme dazu dienen alles mögliche zu bieten um wieder auf die Beine zu kommen. Da ich leidenschaftlicher Motorradfahrer bin und die Wochenenden dazu nutzen wollte meinem Hobby in einer neuen Umgebung nachzugehen wird mir durch dieses pauschale Verbot ein Strich durch die Rechnung gemacht. Ehrlich gesagt fühle ich mich eingesperrt und in meiner persönlichen Freiheit stark eingeschränkt. Faktisch sind wir natürlich nicht eingesperrt, wir dürfen raus und auch die Umgebung erkunden, aber halt nur per Pedes, mit dem Fahrrad (auch nur nach Anmeldung und mit Genehmigung des Arztes) oder mit dem ÖPNV. Das ist aber nicht das selbe wie eine schöne Motorradtour. Nach Rücksprache mit dem Chefarzt gilt diese Regelung als gesetzt und ist nicht verhandelbar. Aber der Arzt hat auch gesagt, Zitat :“Wo kein Kläger, da kein Richter!“ Also im Klartext ich soll mich nicht erwischen lassen. Dies ist mir aber zu schwammig formuliert und ich habe keine Lust nach Hause geschickt zu werden, weil ich gegen die Hausordnung verstoßen habe. Laut meiner bisherigen Recherche, kann ein ärztliches Fahrverbot nur ausgesprochen werden, wenn eine akute Gefährdung des öffentlichen Straßenverkehrs durch den Fahrzeugführer besteht. ( Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/fahrverbot/anlage-4-fev/ ) Ich hoff dieses Forum kann mir hier weiterhelfen. Vielen Dank im Voraus! Viele Grüße Motorradfahrer

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 03.10.2022 | 00:33

Liebe User,

im Ton vergriffen - ich musste einige Kommentare löschen.

Ihr Admin

23 Antworten

Abschlägeam 01.10.2022 | 13:19
Hallo Motorradfahrer, eine 'Hausordnung' ist eine Regelung die möglichst alle Interessen von mehreren Bewohnern in einem Haus (in diesem Fall Klinik) unter 'einen Hut zu bringen' und kann also wohl auch nicht damit verglichen werden, was ansonsten 'rechtlich' möglich wäre. Und insbesondere in einer psychosomatischen Klinik dürfte also das 'grundsätzliche' Untersagen für alle Patienten 'gerecht' sein, um z.B. auch den Aufwand der Einzelfallentscheidungen und daraus entstehender Diskussionen zu vermeiden (ich bekomme diese und jene Medikamente und darf noch nicht einmal Fahrradfahren, während der mit den viel härtere Präparaten hier abends dauernd mit seiner Bemme losbrummt...). Bei allem Verständnis dafür, dass Ihnen Motorradfahren viel mehr Spaß macht als zu Fuß die Gegend zu erkunden, die Rehazeit ist absehbar, aber auch dafür gedacht, durch Verhaltensänderungen neue Erfahrungen zu machen, es mag also auch zum 'Therapiekonzept' dieser Klinik gehören. Abgesehen davon, dass dies auch den 'Coronamßschutzmaßnahmen' geschuldet sein kann... Die Rentenversicherung hat im Übrigen keinen Einfluss auf die 'Hausordnung' einer Rehaklinik, das ist deren 'Hausrecht'. Lassen Sie sich also einfach mal voll und ganz auf die Reha ein, vielleicht gefällt es Ihnen ja plötzlich, ohne Kombi und Vollvisier den nächstgelegenen Berg zu erkraxeln, zu dem sie nur mit dem Fahrrad gelangen konnten, weil der Weg dorthin für motorisierte Fahrzeuge jeder Art gesperrt ist... Alles Gute!
Rehaam 01.10.2022 | 12:44
Ihr „Luxusproblem“ des Motorradfahrens müssen Sie mit der Klinik (ggf. mit dem dort ansässigen Sozialdienst klären), da diese Regelung sicherlich einen medizinischen Hintergrund hat und nicht existiert um Patienten zu drangsalieren. Da wird Ihnen auch dieses Forum nicht helfen können. Im Übrigen ist ein Fußmarsch ungefährlicher und gesünder.
Gesetzlicher Unfallschutzam 01.10.2022 | 14:07
Hallo Motorradfahrer ich könnte mir vorstellen, dass das hausinterne "Verbot" sich auf dem gesetzlichen Unfallschutz beruht. Zitat: Die gesetzliche Unfallversicherung leistet im Rahmen von Krankenhaus- und Reha-Behandlungen nur, wenn der Unfall während einer Tätigkeit passiert, die im Zusammenhang mit der Behandlung oder Rehabilitation steht. Auch Unfälle auf dem Hin- und Rückweg zum Krankenhaus oder zur Reha-Einrichtung im Rahmen einer Behandlung stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Quelle: https://www.fischer2.com/nachrichten/146-versicherung/unfall/932…
Abschlägeam 01.10.2022 | 15:11
Zitat von Gesetzlicher Unfallschutz anzeigen
Das bedeutet aber nur, dass der Patient für den An- und Abreiseweg (ab zu Hause bis Ankunft in der Klinik) zur Reha gesetzlich versichert ist. Und eben für alle im Zusammenhang mit den Therapien notwendigen (Fuß)wege oder Betätigungen. Alles andere würde dann nur eine private Unfallversicherung decken. Selbst wenn der Patient außerhalb der Therapiezeiten nicht Motorrad fährt, sondern auf der Wiese des Klinikgeländes mit Mitpatienten freiwillige Sportübungen (körperliche Übungen) welcher Art auch immer oder sich auf dem Weg dorthin verletzt, ist die 'gesetzliche' Unfallversicherung raus. Da wäre dann eine private zuständig. Wobei bei 'dem Weg dorthin' dann noch unterschieden wird, warum er tatsächlich gestolpert ist (über den nicht ordnungsgemäß gekennzeichneten Putzeimer der Klinik ist deren Verschulden, über seine eigenen offenen Schnürsenkel sein eigenes). Dass er aber den privaten Ball nicht fängt und deshalb stolpert, ist kein 'Sportunfall' im Sinne der während einer Reha zuständigen gesetzlichen Unfallversicherung. Wenn also diese Hausordnung sich auf die gesetzliche Unfallversicherung berufen wollte, dann dürften die Patienten sich privat noch nicht mal überhaupt irgendwie bewegen :-)
KSCam 01.10.2022 | 15:49
Fahr halt los und lass dich nicht verpetzen, brauchst ja das Teil nicht direkt vor der Klinik parken wo dich jeder sieht. Aber was soll denn dieser Beitrag? Deswegen wird die DRV nicht die Klinik anweisen wegen dir die Hausordnung zu ändern.
@ Abschlägeam 01.10.2022 | 15:59
Zitat von Abschläge anzeigen
Hallo Motorradfahrer ich könnte mir vorstellen, dass das hausinterne "Verbot" sich auf dem gesetzlichen Unfallschutz beruht. Zitat: Die gesetzliche Unfallversicherung leistet im Rahmen von Krankenhaus- und Reha-Behandlungen nur, wenn der Unfall während einer Tätigkeit passiert, die im Zusammenhang mit der Behandlung oder Rehabilitation steht. Auch Unfälle auf dem Hin- und Rückweg zum Krankenhaus oder zur Reha-Einrichtung im Rahmen einer Behandlung stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Quelle: https://www.fischer2.com/nachrichten/146-versicherung/unfall/932…
Wenn also diese Hausordnung sich auf die gesetzliche Unfallversicherung berufen wollte, dann dürften die Patienten sich privat noch nicht mal überhaupt irgendwie bewegen :-)
@ Abschläge Wo steht oben im Text etwas darüber geschrieben, dass die Rehaklinik sich "auf den gesetzlichen Unfallschutz b e r u f e n" will. Die Rehaklinik informiert/verweist (in)direkt mit diesem Verbot ihre Patienten dahingehend, dass eben kein gesetzlicher Unfallschutz vorliegt, sollte während Freizeitaktivitäten (dazu zählt ja laut dem oben dargelegtem Urteilsspruch demnach auch die Einnahme des Mittagessens im Speisesaal) ein Unfallgeschehen eintreten! Das BERUHEN bzw der Verweis mittels Verbots läge somit klar vor und ein etwaig eintretender Leistungsfall kann nicht an die Klinik geltend gemacht werden.
Abschlägeam 01.10.2022 | 16:59
Zitat von @ Abschläge anzeigen
@ Abschläge Wo steht oben im Text etwas darüber geschrieben, dass die Rehaklinik sich "auf den gesetzlichen Unfallschutz b e r u f e n" will. ...
abgesehen davon, ich tatsächlich berufen statt beruhen gelesen hatte :-(, könnte man nun natürlich noch darüber debattieren, ob denn die Hausordnung überhaupt entsprechend rechtssicher formuliert ist/wäre, oder aber man lässt die Sache einfach auf sich b e r u h e n, und 'Motorradfahrer' fährt oder lässt es sein, denn die DRV und auch das Forum kann daran ohnehin nichts ändern. Ein schönes Wochenende!
Motorradfahreram 01.10.2022 | 17:57
Hallo nochmal, Es ist ja schön das hier so emotional diskutiert wird. Aber manche echauffieren sich schon ganz schön, obwohl es sie gar nicht betrifft. Man darf eine Meinung haben, man muss aber nicht! 1. es keine Frage des Versicherungsschutzes 2. es geht nicht darum, ob die DRV die Klinik anweisen kann die Hausordnung zu ändern Und 3. geht es auch nicht darum das die Klinik quasi freiwillig die Hausordnung ändert. Es geht konkret um die Frage, ob dieses Verbot rechtlich haltbar und damit bindend ist. Es gibt genügend AGBs, Verträge oder sonstige Regeln welche abstruse Klauseln beinhalten, die per Gesetz dann als „Unwirksam“ gelten, weil sie in Kollision mit einem geltendem Gesetz stehen.So was in der Art. Und ich habe auch nicht danach gefragt, ob es schöner ist zu Fuß irgendwohin zu gehen. An täglicher körperlicher Ertüchtigung mangelt es hier nicht. Ich fühle mich einfach in meiner Freizeitgestaltung unzulässig bevormundet und deshalb wollte ich fragen, ob hier jemand was dazu sagen kann. Wenn ihr es nicht wisst, ist es auch keine Schande. Man kann nicht alles wissen. In diesem Sinne lasst es ruhig angehen. Viele Grüße Motorradfahrer P. S.: Wer nicht leidenschaftlich Moped fährt, versteht das Problem eh nicht.
Andreasam 01.10.2022 | 19:29
Hallo Motorradfahrer, ich war damals in einer psychosomatischen Tagesklinik (ebenfalls medikamentös gut eingestellt). Dort war es verboten mit dem eigenen KFZ zur Klinik zu fahren. Als Grund wurde mir damals genannt, dass es nach therapeutischen Gespräche möglich wäre in einen "emotionalen Ausnahmezustand" zu geraten, wodurch die Fahrtüchtigkeit vermindert wäre. Viele Grüße Andreas
Interessante Frageam 01.10.2022 | 19:55
Mich interessiert die Fragestellung sehr. In meiner Reha bin ich selbst Auto gefahren, gerne zur abendlichen Entspannung in die nahegelegene Therme. Autofahren war nicht gerne gesehen, aber nicht verboten. Hintergrund: die Therapien sind anstrengend für Kopf und Körper, ggf wirken Medikamente anders, man sollte nicht mal eben nach Hause fahren können, da Abstand zum sozialen Umfeld für manche Personen sehr wichtig ist. Google mal nach: "Hinweise für Rehabilitationseinrichtungen", es gibt ein PDF Dokument. Auf Seite 8 stehen Informationen zu einem disziplinarischem Abbruch einer Reha Einrichtung. Den Text habe ich unten hinkopiert. Wenn ich das richtig verstehe, müsste dich die Reha-Einrichtung, quasi erstmal "abmahnen" und kann dich nicht so schnell nach Hause schicken. "Den Abbruch der Leistung aus disziplinarischen Gründen stellen wir in das Ermessen der ärztlichen Leitung der Reha-Einrichtung." Wenn dir jetzt der Chefarzt sagt "wo kein Kläger da kein Richter", also derjenige, der dich abmahnen müsste, dann würde ich an deiner Stelle fahren, wenn es dir gut tut. Aber so dass es keiner mitbekommt, auch kein Mitpatient. Die Dynamik "warum darf er und ich nicht" ist nicht zu unterschätzen. Viel Erfolg in der Reha. Zitat: 2. Vorzeitige Beendigung aus disziplinarischen Gründen Verstößt der Rehabilitand wiederholt gegen die Anordnungen des Arztes oder gegen die Hausordnung, oder begeht er strafbare Handlungen, kann die Leistung unverzüglich abgebrochen werden. Der Rehabilitand hat hier das Recht, Beschwerde einzulegen. Diese hat jedoch keine aufschiebende Wirkung und ist an die Deutsche Rentenversicherung zu richten. Den Abbruch der Leistung aus disziplinarischen Gründen stellen wir in das Ermessen der ärztlichen Leitung der Reha-Einrichtung. Nach unserer Auffassung erstreckt sich die Mitwirkungspflicht auf den gesamten Prozess der Rehabilitation, d. h vom Antritt der Rehabilitation über die Einnahme von Medikamenten bis hin zur Befolgung ärztlicher Instruktionen zum Verhalten. Der Re- habilitand hat den Anordnungen des (Reha-)Arztes nachzukommen und sich so zu verhalten, dass die Rehabilitationsleistung zielorientiert durchgeführt werden kann. Stellt die Reha-Einrichtung fest, dass ein Rehabilitand nicht ausreichend mitwirkt, soll sie ihm die vorzeitige Entlassung androhen. Wirkt der Rehabilitand weiterhin nicht (ausreichend) mit, kann und soll die Reha-Einrichtung den Rehabilitanden vorzeitig entlassen. Wichtig ist dann eine entsprechende Dokumentation im ärztlichen Entlassungsbericht.
KSCam 01.10.2022 | 20:08
Mag ja interessant sei,.... aber einfach das falsche Forum, denn hier geht es um Fragen zu Rente und Altersvorsorge und nicht darum, ob die Hausordnung irgendeiner Rehaklinik juristisch vielleicht angreifbar wäre. Damit haben DRV Mitarbeiter nichts am Hut.
Motorradfahreram 02.10.2022 | 14:22
An alle die dieses Thema nicht interessiert. Dann klickt nicht drauf und lest es nicht. Meine Güte! Ist euch langweilig oder was? In der Anleitung zu diesem Forum steht… „ Im Expertenforum können Sie Fragen zu allen Bereichen der Altersvorsorge – gesetzliche Rente, betriebliche und private Altersvorsorge – sowie zur Rehabilitation stellen. Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.“ Ich bin auf Reha, habe eine Frage zur Reha und dachte mir ich stelle die hier mal. Wenn mir es keiner zu 100% beantworten kann, im schlimmsten Fall auch die DRV nicht, dann ist es auch ok. Das werden die mir dann aber schon selbst mitteilen. Jetzt atmet mal tief durch und werdet erwachsen.
KSCam 02.10.2022 | 14:38
....ja Sie sind auf Reha, aber zur Hausordnung der Klinik kann Ihnen kein DRVler eine Antwort geben. Deshalb sind Sie hier falsch. Juristen, die die Hausordnung einer Klinik durchchecken können, werden hier wohl kaum antworten. Aber es ist doch auch klar: Machen Sie es so wie Sie wollen und tragen die etwaigen Konsequenzen, die sich daraus ergeben "wie ein Mann", d.h. ohne zu jammern und hinterher einen anderen Schuldigen zu suchen. Ist allein Ihr Bier wie Sie sich entscheiden (und interessiert vom Rest der Welt keinen). PS: Ich darf ganz allein entscheiden zu welchen Beiträgen ich antworten will,....schreibe Ihnen ja auch nicht vor dass Sie so was nicht posten dürfen. Grins
KSCam 02.10.2022 | 14:49
Dann treffen wir uns dort - freue mich.
Rehaam 02.10.2022 | 18:53
Die allermeisten Kliniken haben derartiges in ihrer Hausordnung stehen :"Das Mitbringen und Führen von Kraftfahrzeugen während der Behandlung ist nicht gestattet".Wenn Sie das juristisch für fragwürdig halten, sollten Sie auch einen solchen Rat einholen. Von der Rentenversicherung werden Sie keine Antwort dahingehend erhalten, dass die Hausordnung der entsprechenden Klinik anzuzweifeln ist.
Tonalitätam 03.10.2022 | 11:35
Hallo liebe Experte, liebe Fragesteller, ich lese bereits eine zeitlang mit und muss sagen, dass ich erschrocken bin, sowohl über den Ton mancher Fragesteller, aber oftmals noch mehr über die belehrenden, arroganten oder herablassenden Antworten der Experten (diejenigen ohne offizielles DRV Logo). Warum kann man nicht einfach auf der Sachebene bleiben, wenn mal eine Frage kommt, die nicht unbedingt den DRV betrifft bzw. Von diesem zu beantworten wäre. Reicht nicht in diesem Falle ein sachlicher Verweis an einen Rechtsbeistand zur Klärung der Gültigkeit der Hausordnung dieser Klinik? Warum reibt man sich gegenseitig auf, geht sich auf der persönlichen Ebene an? Ich muss sagen ich bin enttäuscht, denn die Experten wissen, dass sie es hier mit zumal oftmals Erkrankten (nicht selten psychisch) zu tun haben, die vielleicht Probleme haben, manche Dinge korrekt einzuordnen. Daher wünsche ich mir, dass alle die hier schreiben nochmals in sich gehen und vielleicht ihren Frust in Zukunft an anderer Stelle platzieren, als hier in einem Forum, wo eigentlich geholfen werden soll. Mit freundlichen Grüßen Die Tonalität
Tonalitätam 03.10.2022 | 12:11
*Experten
Motorradfahrer am 04.10.2022 | 07:48
Genau das meinte @Tonalität. Was soll diese Bemerkung?
-am 04.10.2022 | 08:15
Zitat von Abschläge anzeigen
Abschläge schrieb

Hallo Motorradfahrer,

eine 'Hausordnung' ist eine Regelung die möglichst alle Interessen von mehreren Bewohnern in einem Haus (in diesem Fall Klinik) unter 'einen Hut zu bringen' und kann also wohl auch nicht damit verglichen werden, was ansonsten 'rechtlich' möglich wäre.

Und insbesondere in einer psychosomatischen Klinik dürfte also das 'grundsätzliche' Untersagen für alle Patienten 'gerecht' sein, um z.B. auch den Aufwand der Einzelfallentscheidungen und daraus entstehender Diskussionen zu vermeiden (ich bekomme diese und jene Medikamente und darf noch nicht einmal Fahrradfahren, während der mit den viel härtere Präparaten hier abends dauernd mit seiner Bemme losbrummt...).

Bei allem Verständnis dafür, dass Ihnen Motorradfahren viel mehr Spaß macht als zu Fuß die Gegend zu erkunden, die Rehazeit ist absehbar, aber auch dafür gedacht, durch Verhaltensänderungen neue Erfahrungen zu machen, es mag also auch zum 'Therapiekonzept' dieser Klinik gehören.

Abgesehen davon, dass dies auch den 'Coronamßschutzmaßnahmen' geschuldet sein kann...

Die Rentenversicherung hat im Übrigen keinen Einfluss auf die 'Hausordnung' einer Rehaklinik, das ist deren 'Hausrecht'.

Lassen Sie sich also einfach mal voll und ganz auf die Reha ein, vielleicht gefällt es Ihnen ja plötzlich, ohne Kombi und Vollvisier den nächstgelegenen Berg zu erkraxeln, zu dem sie nur mit dem Fahrrad gelangen konnten, weil der Weg dorthin für motorisierte Fahrzeuge jeder Art gesperrt ist...

Alles Gute!

Guten Morgen Motorradfahrer! Ich möchte mich den obigen Ausführungen anschließen. Wir können in diesem Forum keine Rechtsberatung in Ihrem Sinne durchführen und verweisen ebenfalls auf das Hausrecht der Klinik. Die härteste Sanktionsmöglichkeit der Klinik wäre ein Abbruch der Reha-Maßnahme. Zwischen den Zeilen gelesen, hat Ihnen der Chefarzt ja schon mitgeteilt, dass er von dieser Möglichkeit wohl keinen Gebrauch machen wird. Verlassen Sie sich auf Ihr Bauchgefühl, was "das Richtige" ist. Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Reha-Maßnahme und schönes Wetter. Im Übrigen werde ich dieses Thema nun schließen, um weitere Verbalfehltritte zu unterbinden. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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