Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Für 1 Jahr EMR und dann???

von bri29.07.2010 | 18:36
1871 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Mir ist die EMR für 1Jahr genehmigt worden.Ich weiß daß ich eine Verlängerung beantragen muss.Was erwartet mich? Wieder zum Gutachter? Freue mich über jede Nachricht. Danke im voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es läßt sich leider nicht viel Konkretes sagen. Möglich ist, dass bereits ein aktueller Befundbericht vom Hausarzt ausreicht, kann aber auch sein, dass sie zur Nachbegutachtung eingeladen werden. Es kommt da sehr auf den jeweiligen Einzelfall an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Arnoldam 29.07.2010 | 19:08
Das kann man nicht im Vorfeld sagen. Es werden auch EM- Renten rein papiermässig verlängert ohne das noch mal begutachtet wird. Das ist z.b. dann der Fall , wenn die dann aktuell im Verlängerungsverfahren angeforderten ärztlichen Unterlagen der behandelnden Ärzte ( Befundberichte, Atteste etc. ) hinsichtlich der Erwerbsminderung eindeutig sind und eine Entscheidung zur weiteren Verlängerung der Rente zu lassen. Ist das nicht der Fall wird halt neu begutachtet . Denkbar ist auch das man zur med. Reha geschickt wird, in der dann eben die Erwerbsfähigkeit festgestellt wird. Letztlich ist alles immer vom medizinischem Einzelfall abhängig. 1 Jahr der Befristung der EM-Rente ist übrigens nicht sehr lang ( es kann ja max. bis zu 3 Jahren befristet werden ) und spricht dafür, das die RV bei ihnen von einer relativ schnellen Besserung der Erkrankung und damit der Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit ausgeht. Aber das wird man alles erst in 1 Jahr dann sehen und feststellen. Denken Sie daran den Verlängerungsantrag dann rechtzeitig und zwar mind. 4 Monate vor Ende der Befristung bereits zu stellen.
Arnoldam 30.07.2010 | 11:30
Wobei in dem vorliegendem Fall ( bei aller gebotenen Zurückhaltung und ohne Kenntnis des genauen med. Falles ) die Chacnen auf eine erneute Begutachtung im nächsten Verlängerungsverfahren höher sind als dies normalerweise der Fall ist. Wie gesagt hat die RV nicht ohne medizinisch nachvollziehbarem und plausiblen Grund nur so kurz für 1 Jahr befristet. Das hat man ja ganz bewusst so gemacht. Wohl aufgrund des letzten Gutachtens und der Prognose dieses Gutachters was den Zeitrahmen einer Möglichkeit der Besserung der Erwerbsfähigkeit anbelangt . Wonach als nach einem erneutem Gutachten ( welches eben dann die Prognose des letzten Gutachters bestätigt oder nicht ) sollte die RV also beim kommenden EM-Verlängerungsantrag entscheiden ? Persönlich wurde meine EM-Rente am Anfang auch nur für 1 Jahr befristet und ich wurde dann beim Verlängerungsantrag auch wieder begutachtet. Schade, das man leider hier nie später mal erfahren wird wie der vorliegende Fall dann wirklich gehandhabt wurde. Daraus könnte man dann schon gewisse Abläufe / Handlungsweisen seitens der RV erkennen.
Nakelam 30.07.2010 | 08:55
Zitat von Arnold anzeigenausblenden
Schließe mich da an. Evtl. bringt es sogar was Kopien der bisher gefertigten Gutachten im Rahmen der Akteneinsicht anzufordern und ggf. über den Hausarzt erläutern zu lassen. So könnte man feststellen, was genau zu dieser "kurzen" Befristung geführt hat. Immerhin sollte die Rentenzahlung ja der letzte Schritt im Leben sein, und wenn med. betrachtet noch Spielraum besteht die Erwerbsfähigkeit wieder zu bessern oder Wiederherzustellen...warum nicht.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026