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Experten-Antwort

Für Bewilligung der Arbeitsmarktrente neuer Antrag auf volle Erwerbsminderung?

von Rabe313.01.2016 | 18:39
2112 Ansichten
5 Antworten

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Guten Abend Zusammen, ich habe eine Frage zur Bewilligung der Arbeitsmarktrente. Meine Mutter bezieht seit ca. 2 Jahren eine Teilerwerbsminderungsrente, die während Ihrer Ruhephase der Altersteilzeit genehmigt wurde. Seit Sommer 2014 ist sie arbeitslos gemeldet. Ihr wurde nun nahegelegt, die Arbeitsmarktrente zu beantragen. Dies haben wir im Dezember 2015 durch den Sozialverband vor Ort veranlasst. Nun hat sie von der Rentenversicherung Formulare für die Beantragung der vollen Erwerbsminderungsrente erhalten. Lt. Sozialverband ist das so richtig. Aber ich verstehe das nicht so wirklich... Lt. unseren Informationen hätte die Rentenversicherung doch nur beim Arbeitsamt, die Anfrage wegen der Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes stellen müssen oder nicht? Das Arbeitsamt hat meiner Mutter bereits mitgeteilt, dass sie dies der Rentenversicherung entsprechend bestätigen wird. Vielleicht kann uns hier jemand weiterhelfen? Vielen Dank schon jetzt für eine schnelle Antwort.

Antworten vom Expertenteam

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3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ein Antrag auf Umwandlung in eine volle Erwerbsminderung ist erforderlich. Hierbei wird in der Regel das Leistungsvermögen erneut geprüft, da auch eine Verschlechterung eingetreten sein kann, so dass der Anspruch auf eine nicht arbeitsmarktbedingte Erwerbsminderungsrente bestehen könnte.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Ergänzung zu meiner Antwort an Rabe3:

Die Verschlossenheit des Arbeitsmarktes wird nicht mit der Arbeitsagentur besprochen. Maßgebend ist, ob der Versicherte einen leidensgerechten Teilzeitarbeitsplatz hat bzw. ob schon eine längere Arbeitsunfähigkeit bzw. Arbeitslosigkeit vorliegt.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

an Maria Winter:

Zunächst wäre es besser, wenn Sie Ihre eigene Forumanfrage starten.

Wurde die volle Erwerbsminderungsrente bereits bewilligt?

Wenn Anspruch auf eine befristete volle Erwerbsminderungsrente besteht, beginnt diese mit Beginn der 7. Kalendermonats nach Eintritt des Leistungsfalls (=Eintritt der vollen Erwerbsminderung). Ggf. müssen bis zum Rentenbeginn der vollen Erwerbsminderungsrente Leistungen über das Jobcenter (Hartz IV) beantragt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

Herz1952am 13.01.2016 | 19:23
Sie kann "nur" EM-Rente beantragen. Welche Rente dabei "rauskommt" entscheidet die RV in Verbindung mit dem Arbeitsamt, bzw. wenn der Rentenversicherer bereits von der "Verschlossenheit" weis vermutlich ohne nochmalige Bestätigung.
Maria Winteram 13.01.2016 | 21:59
Ich werde meine Beschäftigung am 30.6.16 aufgeben. Bisher bekam ich eine teilweise Erwerbsminderungsrente, also die Hälfte der vollen. Nun kann ich aber meiner Arbeit nicht mehr in dem bisherigen Umfang standhalten und habe die volle EM-Rente beantragt. Insgesamt habe ich ein Einkommen von 280 Euro Rente und 650 Euro Arbeitsentgeld. Nun bekomme ich auf Grund der Befristeten Rente 7 Monate keine volle Rente, obwohl ich am 30.6. meine Arbeit aufgegeben habe. Wovon soll ich leben ab Juli bis Januar? Wie kann ich diese Lücke umgehen. Meine EM-Rente, also die volle, läuft dann bis Juni, dann mündet sie ohnehin in die Altersrente weil ich 65 werde. Aber man kann mich doch nicht ein halbes Jahr "auf Eis" legen?
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