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Experten-Antwort

Für freiwilliges 3-monatiges Praktikum während Studium von Rentenversicherung befreien können?

von jn7322.10.2017 | 17:35
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4 Antworten

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Hallo liebes Forum! :) In meinen Praktikum (35-Wochenstunden), was bald anfängt, soll ich 700€ brutto bekommen. Netto bleiben somit nur noch ca. 550€ über. Den größten Anteil mit 65€ frisst der Beitrag zur Rentenversicherung. Nun habe ich etwas recherchiert und es soll wohl anscheinend Möglichkeiten geben, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Ich bin normal eingeschriebener Studet und mein Praktikum geht über 3 Monate und ist freiwillig. Kann ich mich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen? Und wenn nein, warum in meinem Fall nicht? Danke schon mal für Tipps! :)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo jn73,

dem Beitrag von "Klugpuper" kann ich zustimmen. Die von "MIR" genannte Grundregel zur kurzfristigen Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV) ist zwar grundsätzlich auch zutreffend, wurde aber vom Gesetzgeber für die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2018 mit dem Tarifautonimiestärkungsgesetz "aufgeweicht". Insoweit gilt für die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2018 § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV mit der Maßgabe, dass die Beschäftigung auf längstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt sein muss (§ 115 SGB IV). Eine nochmalige Rücksprache beim Arbeitgeber oder der zuständigen Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (zuständige gesetzliche Krankenkasse) könnte daher aus meiner Sicht sinnvoll sein.

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3 Antworten

Klugpuperam 22.10.2017 | 18:47
Befreiungsmöglichkeiten sehe ich nicht. Aber ggf. könnte die Beschäftigung als kurzfristige Beschäftigung abgerechnet werden. Dann wäre kein Beitrag zu zahlen. Mal mit dem Praktikumsbetrieb sprechen. Andererseits könnte es in der langfristigen Betrachtung sinnvoll sein, Beiträge zu zahlen. Vielleicht einfach noch mal darüber nachdenken, ob die 65€ wirklich so schmerzhaft sind. Falls später der Rentenanspruch an fehlenden 3 Monaten scheitert, dann ist guter Rat teuer. Die Auskunfts- und Beratungsstelle berät kostenlos.
jsn73am 22.10.2017 | 19:19
Da ich eben nur von diesen 555€ im Monat leben müsste und es sonst finanziell nicht so rosig aussieht bei mir würde es mir schon sehr weiterhelfen, wenn ich 65€ mehr im Monat hätte. Also kurzum: Ich benötige die 65€ mehr in diesen 3 Monaten stärker als langfristig gesehen was in die Rentenversicherung einzuzahlen, da ich mein ganzes Arbeitsleben ja noch vor mir habe. Danke für den Tipp mit der Beratung, da werde ich mich auf jeden Fall nochmal schlau machen! :)
MIRam 23.10.2017 | 09:08
Bis auf wenige Ausnahmen ist eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt versicherungspflichtig. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nur vor, wenn die Beschäftigung von vorneherein auf 2 Monate oder 50 Arbeitstage beschränkt war. Da liegt hier offensichtlich nicht vor. Von daher unterliegt das Praktikum der Versicherungspflicht. Eine Befreiung ist nicht möglich.
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