Im Jahr 1973 gab es in der DDR die FZR, wenn man 1200 DM oder mehr verdiente, dann stehen im SV-Ausweis zwei Zeilen, einmal 7200 DM SV-Einkommen und noch einmal 7200 DM FZR-Einkommen. 1973 galt der Anpassungsfaktor 2,3637, das Verhältnis Durchschnitt West/Ost. Und es galt die Beitragsbemessungsgrenze-West mit 2.300 DM/Monat bzw. 27.600 DM im Jahr. Diese Beitragsbemessungsgrenze galt im Westen nur für die "normalen" Rentenbeiträge, nicht für evtl. Zusatzrentenbeiträge, die der eine oder andere auch gezahlt hat. Im Osten war die Bemesssungsgrenze 600 DM für normale SV-Beiträge und für einen Mherverdienst über 600 DM bis max. 1200 DM nochmals 600 DM pro Monat.
Bei meinem Versicherungsverlauf im Rentenbescheid wird für die normalen Rentenbeiträge und für die FZR-Beiträge nach der Umrechnung zum Vergleich mit dem Westddurchschnitt (ohne West-Zusatzrente) jeweils der Vergleich mit der halben West-Beitragsbemessungsgrenze durchgeführt und der Überschuss abgeschnitten und rentenrechtlich nicht angerechnet, man könnte auch die Summe nehmen, z.B. 12 x 600 SVA und 12 x 600 FZR, zusammen 14400 DM SV-Einkommen + FZR-Einkommen. Diese Zahl x Vergleichsfaktor 2,3637 = 34.037,28 West-DM. Die Bemesssungsgrenze-West ist 27.600, der Überschuss von 6437,28 wird abgeschnitten und es werden lediglich 27.600 angerechnet. Wenn man das wieder zurückrechnet, ( / 2,3637) bekommt man 11.676,61 DM-Ost SV+FZR, das entspricht pro Monat 973,05 DM, also nur 373 DM FZR statt 600 DM FZR. Ich habe gelesen, daß die FZR nach AAÜG zu berechnen ist, da kann doch die Beitragssumme für SV+FZR nicht mit der Beitragsbemessungsgrenze für RV ohne Zusatzrente verglichen werden.
Es wird mein reduziertes beitragsrelevanten Einkommen ins Verhältnis zum Westdurchschnitt für 1973 = 18.295 gesetzt, das ergibt 1,5086 Rentenpunkte-Ost
Mit Hilfe des Verhältnisfaktors 2,3637 kann man das Durchschnittseinkommen-Ost berechnen, das sind 7.740 DM-Ost. Mein Ost-Beitrag von 14.400 / 7.740 würde 1,8604 Rentenpunkte-Ost ergeben, also 0,36 Punke mehr.
Ist diese Verfahrensweise der Abwertung der FZR-Beiträge überhaupt korrekt, wo ist das gesetzlich so geregelt ?
Diese Rechnerei findet in mehreren Jahren statt und macht in der Summe mehrere Rentenpunkte aus.