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Zur Experten-Antwort springenHallo Denny,
leider können auch wir hier keine andere Antwort geben, wie Sie im Klammerzusatz zum G0141 aufgeführt ist, Ortsverwaltung oder Gemeindeverwaltung, Verkehrsamt stellen die entsprechenden Bescheinigungen aus. Aus dem Hinweis auf die §§ 6, 7 und 64 SGB X sollte sich für die Orts- oder Gemeindeverwaltung ergeben, dass Sie darüber zu entscheiden hat, ob Sie diesem Ersuchen nachkommt. Hierunter fallen nicht nur rechtliche Regelungen, sondern ebenso alle Ausführungshandlungen.
Zur Art und Weise der Durchführung kann die Rentenversicherung selbstverständlich keine Weisungen erteilen.
Die Benutzung des Vordrucks G0141 zur Ausstellung der Bescheinigung stellt lediglich für alle Beteiligten eine Erleichterung dar. Für eine eventuelle Beschwerde, hier wegen Nichtvornahme der „Abstempelung“, wäre allerdings die Orts- oder Gemeindeverwaltung Adressat einer entsprechenden Einwendung.
Bitte gehen Sie ggfs. nochmals zum „Rathaus“ und weisen Sie dort darauf hin, dass es sich hierbei um ein entsprechendes Ersuchen der Rentenversicherung handelt.
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