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Experten-Antwort

G0141 Bescheinigung der örtlichen Behörde zum Antrag auf Kraftfahrzeughilfe

von Denny05.10.2016 | 14:28
2478 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich bin etwas Ratlos und weiß nicht so wirklich weiter. Ich habe alle Anträge soweit fertig, nur der G0141 fehlt mir noch. Ich war schon beim Rathaus die konnten das aber nicht ausfüllen/abstempeln. zu welcher öffentlichen Behörde muss ich mit dem Antrag hingehen? Gruß Denny

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.10.2016 | 15:56

Hallo Denny,

leider können auch wir hier keine andere Antwort geben, wie Sie im Klammerzusatz zum G0141 aufgeführt ist, Ortsverwaltung oder Gemeindeverwaltung, Verkehrsamt stellen die entsprechenden Bescheinigungen aus. Aus dem Hinweis auf die §§ 6, 7 und 64 SGB X sollte sich für die Orts- oder Gemeindeverwaltung ergeben, dass Sie darüber zu entscheiden hat, ob Sie diesem Ersuchen nachkommt. Hierunter fallen nicht nur rechtliche Regelungen, sondern ebenso alle Ausführungshandlungen.

Zur Art und Weise der Durchführung kann die Rentenversicherung selbstverständlich keine Weisungen erteilen.

Die Benutzung des Vordrucks G0141 zur Ausstellung der Bescheinigung stellt lediglich für alle Beteiligten eine Erleichterung dar. Für eine eventuelle Beschwerde, hier wegen Nichtvornahme der „Abstempelung“, wäre allerdings die Orts- oder Gemeindeverwaltung Adressat einer entsprechenden Einwendung.

Bitte gehen Sie ggfs. nochmals zum „Rathaus“ und weisen Sie dort darauf hin, dass es sich hierbei um ein entsprechendes Ersuchen der Rentenversicherung handelt.

4 Antworten

Herz1952am 05.10.2016 | 14:50
Hier ist das Formular zum Ausdrucken (Habe mir allerdings den Inhalt gar nicht angesehen, hoffe, dass es das richtige ist und Ihnen weiterhilft). https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5…
Dennyam 05.10.2016 | 15:06
ich habe das Formular doch schon ausgefüllt, ich brauche nur noch den Stempel, Unterschrift & Datum...
****am 05.10.2016 | 15:17
Hallo Denny, der G0141 soll von der Ortsverwaltung oder Gemeindeverwaltung oder dem Verkehrsamt ihres Wohnsitzes ausgefüllt werden.
W*lfgangam 05.10.2016 | 20:38
Ergänzend: Daher ist jede Antragaufnehmende Stelle dafür zuständig. Denny soll in sein nächstes Rathaus/Versicherungsamt gehen, die machen das. Ohne Ortskenntnis schnappt man sich das nächste fahrbare Dienst-2-oder-4-Rad und ermittelt die Daten. Oft ist aber auch Google-Maps ausreichend hilfreich, und den Weg zur nächsten Haltestelle ÖPNV leitet man aus den Fahrplänen ab - alternativ weiß man das oder 'glaubt' es einfach ...wenn man nicht grad im weitläufig ländlichen Gebiet wohnt ;-) Gruß w.
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