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Experten-Antwort

G0162

von Ingo b.11.02.2023 | 13:00
1313 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe von der Rente den Bescheid bekommen mit dabei war g162 wann muss ich diesen ausfüllen? Ich haben übergangsgeld beantragt und war dieses Jahr schon im Krankenhaus bekomme seit 3 Monaten krankengeld. Kann ich ihn ggf auch nachträglich beantragen da ich aktuell nicht zu hause bin und niemand die Unterlagen mal schnell ins Krankenhaus bringen kann?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ingo b.,

wie schließen uns den Ausführungen von Flieder an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Fliederam 11.02.2023 | 20:52
Wenn Sie Übergangsgeldanspruch haben, müssen Sie den Antrag auf Befreiung von der Zuzahlungspflicht nicht ausfüllen, da die Zuzahlungspflicht dann entfällt. Sollte sich herausstellen, dass Sie keinen Anspruch auf Übergangsgeld haben, können Sie den Antrag auch noch nach der Reha stellen.
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