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Experten-Antwort

G0512 Ziffer 2

von Betti29.12.2019 | 17:44
106 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bin krank seit 20.5.2019. Seit dem 1.7.2019 wurde meine betriebsbedingte Kündigung wirksam, habe also keinen Arbeitgeber mehr, bin aber nicht arbeitslos, sondern beziehe Krankengeld. A. Bin ich dann immer noch freiwillig Versicherte oder automatisch Pflichtversicherte? Also welchen der beiden Punkte muss ich ankreuzen? B. Muss ich ankreuzen: arbeitslos zu Beginn der Reha? ... und die nicht passenden Unterpunkte dann nicht? Danke für Ihre Hilfe,

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Betti,

wir schließen uns den Empfehlungen des Users W*lfgang vollumfänglich an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

W°lfgangam 29.12.2019 | 21:32
Hallo Betti, [X] arbeitsunfähig krank seit: xx.yy.zzzz [X] und beziehe Krankengeld als Pflichtversicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung. > Seit dem 1.7.2019 wurde meine betriebsbedingte Kündigung wirksam Hmm ...Ihre Krankenkasse würde Ihnen das doch sicher mitgeteilt haben, sofern ein 'Statuswechsel' (pflicht-, freiwillig/oder zurück) stattgefunden hätte? Sofern Sie bei Beschäftigungsende pflichtversichert in der GKV waren (Monats-Brutto-Einkommen unter rd. 4.700 EUR), sind Sie das auch grundsätzlich weiterhin. UND, wenn Sie Ihrer GKV seit Beschäftigungsende keine Beiträge via Abbuchung überweisen müssen = dann freiwillige GKV, sind Sie mit dem Krankengeld pflichtversichert – Ihre GKV lässt sich sicher nicht 6 Monate Zeit, auf die 'freiwilligen' KV-Beiträge zu warten ...so einfach ist das mit der Pflichtversicherung ;-) Gruß w. PS: Nebenbei ...Ihre Frage betrifft im Detail Krankenkassenrecht, was vom Experten-Team in einen RENTEN-Forum nicht beantwortet werden kann. Wenn Sie weiterhin Zweifel haben, fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse nach.
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