Hallo Hyper
Ziel einer stufenweise Wiedereingliederung soll sein, dass der Versicherte, hier Ihre Frau, in absehbarer Zeit wieder einer Berufstätigkeit ausüben kann. Wenn auf dem Formular G0833 vermerkt ist, dass die stufenweise Wiedereingliederung nicht eingeleitet wurde, weil die tägliche Mindestarbeitszeit von 2 Stunden nicht innerhalb von 4 Wochen erreicht werden kann, wird der Entlassungsbericht der Raha-Klinik auch dahingehend ausgewertet, ob eventuell ein Rentenanspruch besteht und Ihre Frau eventuell aufgrund Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht mehr arbeiten kann. Über einen eventuell bestehenden Rentenanspruch werden Sie aber von dem zuständigen Rentenversicherungsträger informiert.
Für nähere Erläuterungen wenden Sie sich gerne an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.