Hallo Gast,
da das eigene Einkommen Ihrer Schwester bereits auf die Unfallrente angerechnet wird, erfolgt diesbezüglich keine weitere Anrechnung bei der Witwenrente aus der Rentenversicherung.
Allerdings wird die ungekürzte Witwenrente aus der Unfallversicherung hier angerechnet und führt ggf. zu einer entsprechenden Minderung der Rentenhöhe.