Hallo marquiz,
der Punkt/das Problem liegt regelmäßig darin, dass Einkünfte als Gesellschafter einer GbR anzurechnendes Einkommen bei einer Erwerbsminderungsrente sind. Dadurch kann es passieren, dass man sich quasi seine eigene Erwerbsminderungsrente kürzt.
Auswirkungen auf den grundsätzlichen Erwerbsminderungsanspruch können sich im Einzelfall ergeben. Die "alten" Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Renten) waren oftmals gleich weg, wenn eine selbständige Tätigkeit aufgenommen wurde, bei den "neuen" Erwerbsminderungsrente stellt sich natürlich bei steigendem Verdienst immer die Frage ob der-/diejenige noch so erwerbsgemindert ist wie ursprünglich angenommen, sprich man wird ggf. den Anspruch mal überprüfen wollen.