Man kann es auch so formulieren: wenn Sie die Verschlechterungen nicht mitteilen, können Sie auch nicht berücksichtigt werden.
Durch Ihre Mitteilung besteht immerhin die Chance, das sich zumindest bei der Rente (oder Versor-gungsamt?) etwas für Sie positiv verändert.
Ob dies gleich deutliche Auswirkungen auf die Laufzeit Ihres Antrags haben muss, vermag ich nicht einzuschätzen.