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GDB

von Joh23.07.2009 | 11:26
1146 Ansichten
4 Antworten

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Wenn während eines laufenden Verfahrens neue Behinderungen hinzu kommen fliesen diese dann mit ein ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Man kann es auch so formulieren: wenn Sie die Verschlechterungen nicht mitteilen, können Sie auch nicht berücksichtigt werden.

Durch Ihre Mitteilung besteht immerhin die Chance, das sich zumindest bei der Rente (oder Versor-gungsamt?) etwas für Sie positiv verändert.

Ob dies gleich deutliche Auswirkungen auf die Laufzeit Ihres Antrags haben muss, vermag ich nicht einzuschätzen.

3 Antworten

Sozialarbeiteram 23.07.2009 | 11:59
Hallo Joh, bitte wenden Sie sich an die bearbeitende Behörde (Versorgungsamt/Landratsamt) und teilen Sie dieser die neu aufgetretene Behinderung mit und belegen Sie diese mit entsprechenden med. Unterlagen.
Knubbelam 23.07.2009 | 12:15
Ein Grad der Behinderung hat mit der EM-Rente NICHTS zu tun und darum keinerlei Einfluss auf selbige ! Die ärztlichen Berichte / Atteste die im Rahmen des Behindertenverfahrens erstellt wurden, sollten Sie aber in jedem Falle in einem EM-Rentenverfahren mit einbringen. Diese finden natürlich auch dann entsprechende Berücksichtigung.
mabuam 24.07.2009 | 09:18
Hallo Joh, Sie können die neuen ärztlichen Atteste gerne dem ursprünglichen Antrag nachsenden, sodass sie berücksichtigt werden. Das habe ich seinerzeit auch erfolgreich gemacht. Allerdings musst du wissen, dass dein Antrag dann wieder von vorne bearbeitet wird. Das heisst, dass der Antrag aus dem lfd. Verfahren (z.B. ärztl. Beurteilung) vom Anfangssachbearbeiter zurückgefordert wird und erneut von vorne "auf die Reise" geschickt wird. Die viel zu langen bearbeitunsgzeiten werden dadurch nochmals verlängert. Ich rate dir trotzdem dazu, weil es heutzutage sehr schwer ist, überhaupt einen gerechtfertigten Grad der Behinderung zugesprochen zu bekommen. Mabu
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