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Gdb 50%

von H.B.18.03.2008 | 13:47
1238 Ansichten
6 Antworten

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Gdb 50% wurde nun bewilligt. Ich,männl.jg.09.48 war am1.1.2004 Arbl.(Besitzstand) zwischendurch 2 j.Befristete Arbeit.Ab Aug.2006 wieder Arbl. Wann kann bezw.muss ich mit welchen Abz.in Rente ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei Erfüllen der übrigen Voraussetzungen (z.B. Wartezeit 35 Jahre) ist der Bezug einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab Vollendung des 60. Lebensjahres möglich. Hierbei muss ein Abschlag in Höhe von 10,8 % in Kauf genommen werden. Abschlagsfrei beginnt die Rente mit Vollendung des 63. Lebensjahres.

5 Antworten

Schiko..am 18.03.2008 | 13:59
Bei 35 vorhanden anrechnungsfähigen jahren die rente für schwerbehinderte mit 60 jahren bei 10,8% abschlag. Abschlagsfrei mit 63 jahren. MfG.
Gerhardam 18.03.2008 | 19:59
Hallo, ich erfülle bis auf die 50% GdB fast die gleichen Kriterien wie H.B. Nur leider wurden mir vor 12 Jahren nur 30% GdB zugesprochen. Das führt nun bei mir zu einem 18%igen Abzug bei Rente mit 60 J. wg. Alo. (Hab ich mir ja auch nicht ausgesucht...) Kann man da was machen? Z.B. diese "Anerkennung" auf 50% ?? Danke! Gruß Gerhard
Schadeam 19.03.2008 | 07:56
sind Sie schon Rentner oder noch nicht? Wenn noch nicht, können Sie über die für die Schwerbehinderung zuständige Behörde prüfen lassen, ob sich Ihr Zustand so verschlechtert hat, dass inzwischen 50% vorliegen. Sind Sie schon Rentner haben Sie das Glück oder das Pech, dass Sie nur 30% Behinderung haben, in diesem Fall nützt der Verschlechterungsantrag rentenrechtlich nichts.
Gerhardam 19.03.2008 | 08:15
Habe die Rente noch nicht beantragt. Gleichstellung beantragen gabs wohl nur bei AfA ?! Danke! Gruß Gerhard
Schiko.am 19.03.2008 | 08:44
Dann ist doch noch nichts verloren, wenn sie nunmehr 50% beantragen und dies genehmigt wird. MfG.
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