Bei Erfüllen der übrigen Voraussetzungen (z.B. Wartezeit 35 Jahre) ist der Bezug einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab Vollendung des 60. Lebensjahres möglich. Hierbei muss ein Abschlag in Höhe von 10,8 % in Kauf genommen werden. Abschlagsfrei beginnt die Rente mit Vollendung des 63. Lebensjahres.