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Experten-Antwort

GdB 50

von Barbara23.09.2019 | 15:24
168 Ansichten
11 Antworten

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Hallo hat der GdB 50 auch auswirkungen,ob eine EM Rente weiterbewilligt wird oder nicht.?

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Barbara,

ob eine Erwerbsminderungsrente weitergewährt wird, hängt nicht von einem Grad der Schwerbehinderung ab. Es wird lediglich geprüft inwieweit Ihr Leistungsvermögen, sowohl in der letzten Tätigkeit, als auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingeschränkt ist. Dafür ist eine Schwerbehinderung demnach nicht erforderlich.

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10 Antworten

Skeptikeram 23.09.2019 | 15:50
Kennen Sie so jemanden? Mit einem anerkannten GdB 100 dürfte wohl kaum noch eine nennenswerte Erwerbsfähigkeit vorliegen, jedenfalls nicht in normalen Standard-Berufen. Wer trotz GdB 100 keine EM-Rente erhält, erfüllt vermutlich nicht die notwendigen Vorversicherungszeiten oder er arbeitet FREIWILLIG auf einem Schon-Arbeitsplatz.
Galgenhumoram 23.09.2019 | 15:26
Nein, es gibt auch Personen mit GdB 100, die keine EM-Rente erhalten.
k-o-ram 23.09.2019 | 15:56
Zitat von Skeptiker anzeigen
Nein, es gibt auch Personen mit GdB 100, die keine EM-Rente erhalten.
Kennen Sie so jemanden?
Ja, GdB 100 und dazu noch Merkzeichen aG. Sie sitzt unter anderem im Rollstuhl und geht einer geregelten Tätigkeit in einem Büro nach. H.
Skeptikeram 23.09.2019 | 16:04
Würde sie nicht arbeiten wollen, bekäme sie auch eine EM-Rente, sofern die Pflichtbeitragszeiten erfüllt wurden. Mir kann niemand erzählen, dass bei einem GdB 100 keine rentenrelevante Erwerbsmindenderung vorliegen soll.
k-o-ram 23.09.2019 | 16:08
Es gibt sogar welche, die haben keinen GdB und sind EM-Rentner.... Ein GdB und somit eine Schwerbehinderung sagt lediglich etwas über die Einschränkungen im "alltäglichen Leben" aus. Ein Erwerbsminderung etwas über das Arbeitsleben. Es gibt sogar volle EM-Rentner die in ihrer Freizeitgestaltung nicht eingeschränkt sind. Einfach mal über den Tellerrand schauen....
Knufenmichelam 23.09.2019 | 16:42
Haben Sie eine Ahnung, wie viele Menschen z.B. mit einer Querschnittslähmung Vollzeit arbeiten? Und unser Buchhalter ist ohne Beine auf die Welt gekommen, hat GdB 100 und arbeitet seit über 20 Jahren im Betrieb.
Kingam 25.09.2019 | 07:58
Zitat von k-o-r anzeigen
Mir kann niemand erzählen, dass bei einem GdB 100 keine rentenrelevante Erwerbsmindenderung vorliegen soll.
Es gibt sogar welche, die haben keinen GdB und sind EM-Rentner.... Ein GdB und somit eine Schwerbehinderung sagt lediglich etwas über die Einschränkungen im "alltäglichen Leben" aus. Ein Erwerbsminderung etwas über das Arbeitsleben. Es gibt sogar volle EM-Rentner die in ihrer Freizeitgestaltung nicht eingeschränkt sind. Einfach mal über den Tellerrand schauen....
Also EM-Rentner kenne ich nicht die in ihrer Freizeitgestaltung nicht eingeschränkt sind aber bei Früh Pensionisten(Beamte) kann ich das auch bestätigen.
Fraglicham 07.10.2019 | 22:40
Wenn das so völlig irrelevant ist, warum wird dann SBA uns Gutachten beim Antrag auf EM Rente abgefragt bzw angefordert. Im Verlängerungsantrag wird dann erneut gefragt ob sich bei der Schwerbehinderung was getan hat oder ob man diesbezüglich neue Anträge gestellt hat. Ob jemand mit 100gdb arbeiten oder nicht ist doch nicht die Antwort quf die Frage ob er Anspruch auf EM Rente hätte. Wie angemerkt hätte er höchstwahrscheinlich einen EM Rentenanspruch. Diese Aussagen also das hätte nichts miteinander zu tun sind nichts als hole Phrasen, ansonsten bräuchte nes keinen Platz in den Anträgen.
Vielleicht aucham 07.10.2019 | 23:27
nur deswegen, weil dann nicht für jede "Altersklasse" ein Extraformular vorbereitet werden muss? <<Insoweit besteht alleinig aufgrund anerkannter Schwerbehinderung, beziehungsweise des Grades der Behinderung (GdB), kein Anspruch auf Rente. Aufgrund anerkannter Schwerbehinderung kann jedoch ein Anspruch auf Altersrente wegen Schwerbehinderung bestehen.>>
W°lfgangam 08.10.2019 | 19:42
Zitat von Fraglich anzeigen
Hallo Fraglich, deshalb, damit sich der soz.-med. Dienst der DRV ein umfassenden Bild über die alle gesundheitlichen Einschränkungen/Veränderungen machen kann und auch diesbezüglich in seine Entscheidung für/gegen EMRT eine (ergänzende) Meinung bilden kann. Völlig irrelevant ist es nicht, eher von 'interessant/nutzlos' bis vielleicht hilfreich/ausschlaggebend einzustufen. Und jede Hilfe pro-EMRT ist für den Antragssteller sicher hilfreich. Gruß w.
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