Hallo Barbara,
ob eine Erwerbsminderungsrente weitergewährt wird, hängt nicht von einem Grad der Schwerbehinderung ab. Es wird lediglich geprüft inwieweit Ihr Leistungsvermögen, sowohl in der letzten Tätigkeit, als auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingeschränkt ist. Dafür ist eine Schwerbehinderung demnach nicht erforderlich.