Hallo Schwebimuggel,
leider ist es uns im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung nicht möglich, Fragen zum Schwerbehindertenrecht zu beantworten. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass sich Sie mit Ihrer Frage an Ihr zuständiges Versorgungsamt oder eines der einschlägigen Foren zum Schwerbehindertenrecht verweisen muss.
Auf die Ihnen bereits gewährte Altersrente wegen Schwerbehinderung hat die Überprüfung/Neufeststellung der Schwerbehinderteneigenschaft übrigens keinen Einfluss, da es hier ausreichend ist, dass die Schwerbehinderteneigenschaft zum Zeitpunkt des Rentenbeginns vorgelegen hat.