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Experten-Antwort

GDB 60 / kann ich mit 60+ in Altersrente gehen ?

von Blatt5828.04.2013 | 14:42
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7 Antworten

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Hallo Habe einen Gdb von 60, bin 59 Jahre. Im Ausdruck der Rentenversicherung steht folgendes: Summer der Entgeltpunkte für 459 Monate Beitragszeit......... Ich müsste doch eigentlich die 35 Jahre voll haben. Ich bin ein wenig verunsichert, da ich ca. 5 Jahre arbeitslos war, und auch zum Teil kein Arbeitslosengeld und auch keine anderen Leistungen des Staates erhalten habe.

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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6 Antworten

Blatt58am 28.04.2013 | 14:45
Nachtrag: ich war wohl immer beim Arbeitsamt gemeldet, also immer arbeitslos und nicht nur arbeitsuchend.
-/-am 28.04.2013 | 17:57
35 Jahre entspricht 420 Kalendermonaten. Rentenbeginn kann mit 60 möglich sein, muß aber nicht. Kann z. B. von Ausstellungs- datum des Schwerbehindertenausweises abhängen. Steht aber alles im Gesetz. Wenn man über einen Rentenbeginn nachdenkt, sollte das Versicherungskonto eigentlich geklärt sein. Einfach mal zum Telefonhörer greifen und bei nächster Beratungsstelle Termin verein- baren. Bis zum Termin dann noch Versicherungsverlauf auf Lücken prüfen und ggf. Nachweise (evtl. bei Krankenkasse und Agentur für Arbeit nachfrage) mitnehmen. Personal- und Schwerbe-hindertenausweis nicht vergessen.
L.Sam 28.04.2013 | 19:47
An "Blatt 58" Um überhaupt diese Altersrentenart in Anspruch nehmen zu können sind mindestens 35 Versicherungsjahre = 420 Monate erforderlich. . Die Erfüllung dieser Voraussetzung sagt aber noch nichts übere den möglichen Rentenbeginn aus, da gelten gesonderte gesetzliche Festlegungen. . Für nach 1951 Geborene Personen, wozu Sie ja wohl auch gehören, ist ein Rentenbeginn ab Vollendung des 60. Lbj. nicht mehr möglich. . Es gibt aber Sonderregelungen. §37 SGB VI sagt u.a. aus 1. am 1. Januar 2007 als schwerbehinderte Menschen (§ 2 Abs. 2 Neuntes Buch) anerkannt waren und 2. entweder a) vor dem 1. Januar 1955 geboren sind und vor dem 1. Januar 2007 Altersteilzeitarbeit im Sinne der §§ 2 und 3 Abs. 1 Nr. 1 des Altersteilzeitgesetzes vereinbart haben oder b) Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben, . werden die Altersgrenzen nicht angehoben. . Treffen diese Bedingungen nicht zu und sie geben noch den Geburtsmonat und das Jahr an, kann ich Ihnen den frühestmöglichen Beginn dann hier nennen.
Enrico Geduhnam 29.04.2013 | 12:25
Natürlich können Sie mit 60 in Rente gehen, müssen jedoch mit Abschlägen rechnen. Wenn Sie weniger wie 3 Stunden am Tag arbeiten können steht Ihnen eine Erwerbsminderungsrente zu. Sollten Sie bis zu 6 Stunden arbeiten können haben Sie Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Mfg Enrico http://www.wann-in-rente.de/erwerbsminderungsrente/
=//=am 30.04.2013 | 09:28
Sie müßten doch schon -zig Renteninformationen oder -Auskünfte erhalten haben. Da steht doch eigentlich alles drin (Voraussetzungen für die verschiedenen Altersrenten, Wartezeit, Rentenbeginn etc.). Dann gibt es auf der Seite der DRV auch noch den Rentenbeginnrechner, mit dem Sie den frühesten Rentenbeginn MIT Abschlag und den Beginn ohne Abschlag ermitteln können.
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