Hallo Erich,
Versicherte des Geburtsjahrgangs 1954 können bei erfüllter Wartezeit und einem Grad der Behinderung von mindestens 50 frühestens mit Vollendung eines Lebensalters von 60 Jahren und 8 Monaten mit einem Abschlag in Höhe von 10,8 % in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen.
Abschlagsfrei wäre diese Altersrente mit Vollendung des Lebensalters von 63 Jahren und 8 Monaten.
Falls Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben, wäre die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte bereits mit Vollendung des Lebensalters von 63 Jahren 4 Monaten möglich.
(sh. auch Ausführungen von KSC).