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Zur Experten-Antwort springenEin GdB 30% hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf das Reha- und Rentenverfahren. Bei Ihnen ist jetzt der Ausgang des medizinischen Heilverfahrens und der Berufsfindung abzuwarten. Erst dann wird über den Widerspruch hinsichtlich der Erwerbsminderungsrente entschieden werden.
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