Hallo Uwe,
Flensburg hat ein Beschwerdemanagement:
https://www.flensburg.de/Leben-Soziales/Einwohnerservice/Ideen-u…
Hier ließe sich ein Hinweis zur nicht Gebührenfreiheit für Urkunden für SV-Zwecke hinterfragen. @!!! hat Ihnen die gesetzlich vorgeschriebene Gebührenfreiheit zitiert, im Klartext: "Von Beurkundungs- und Beglaubigungskosten sind befreit Urkunden, die (...) in der Sozialversicherung bei den Versicherungsträgern und Versicherungsbehörden erforderlich werden, um die Rechtsverhältnisse zwischen den Versicherungsträgern und den (...) Versicherten oder ihren Hinterbliebenen andererseits abzuwickeln"
Der Expertenhinweis auf ggf. nachrangige/örtliche Gebührenordnungen ist nicht zielführend/bedeutungslos, die gesetzliche Regelung ist hier ausnahmslos vorrangig.
Gruß
w.
PS: Oder haben Sie die Urkunden ohne Hinweis "ich brauche das für Rentenzwecke/meinen Rentenantrag" (wahrscheinlich Nachweis der Elterneigenschaft und/oder für die KVdR) angefordert/auf welchem Weg? In Flensburg gibt es keinen Hinweis bei der Online-Bestellung auf etwaige Gebührenfreiheit für 'besondere' Zwecke ...zu Recht !, sonst würde sich ja Hinz und Kunz für lau Urkunden ausstellen lassen ;-)