Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Gebühren für Geburtsurkunden

von Uwe10.09.2019 | 12:00
685 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Zwecks Rentenantrag benötige ich die Geburtsurkunden meiner Kinder Mein Sohn ist in Flensburg geboren - kostet 15 EURO Meine Tochter in Wladkirch/Breisgau - kostet nichts, da für die Rentenbeantragung. Kann mir jemand erklären, ob die Erhebung von derartigen Gebühren irgendwo geregelt ist, oder sind wir der Abzocke einzelner Bundesländer ausgeliefert?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Uwe,

die Gebühren können in Gebührenordnungen der einzelnen Städte, Kreise oder Länder geregelt sein. Genaueres müssen Sie über das Internet ermitteln. Warum die einzelnen Städte Gebühren erheben, obwohl es für die Rentenversicherung ist, kann in diesem Forum nicht geklärt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

Cosimaam 10.09.2019 | 13:22
Es dürften eigentlich keine Gebühren anfallen. Beurkundungen, die zum Zweck der Sozialversicherungen notwendig sind, sind gebührenfrei. Dieses gilt auch für Rentenzwecke.
???am 10.09.2019 | 13:23
In § 64 SGB X ist die Kostenfreiheit geregelt. Ob die Geburtsurkunden Ihrer Kinder darunter fallen, kann ich beim besten Willen rein aus dem Gesetzestext nicht erkennen. Ich dachte immer, die sind alle kostenfrei. Ich stamme aber auch aus dem Süden Deutschlands.
!!!am 10.09.2019 | 14:30
Um es ganz genau zu machen, zitieren Sie § 64 ABS. 2 NR. 1 SGB 10 http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__64.html
W°lfgangam 10.09.2019 | 19:14
Hallo Uwe, Flensburg hat ein Beschwerdemanagement: https://www.flensburg.de/Leben-Soziales/Einwohnerservice/Ideen-u… Hier ließe sich ein Hinweis zur nicht Gebührenfreiheit für Urkunden für SV-Zwecke hinterfragen. @!!! hat Ihnen die gesetzlich vorgeschriebene Gebührenfreiheit zitiert, im Klartext: "Von Beurkundungs- und Beglaubigungskosten sind befreit Urkunden, die (...) in der Sozialversicherung bei den Versicherungsträgern und Versicherungsbehörden erforderlich werden, um die Rechtsverhältnisse zwischen den Versicherungsträgern und den (...) Versicherten oder ihren Hinterbliebenen andererseits abzuwickeln" Der Expertenhinweis auf ggf. nachrangige/örtliche Gebührenordnungen ist nicht zielführend/bedeutungslos, die gesetzliche Regelung ist hier ausnahmslos vorrangig. Gruß w. PS: Oder haben Sie die Urkunden ohne Hinweis "ich brauche das für Rentenzwecke/meinen Rentenantrag" (wahrscheinlich Nachweis der Elterneigenschaft und/oder für die KVdR) angefordert/auf welchem Weg? In Flensburg gibt es keinen Hinweis bei der Online-Bestellung auf etwaige Gebührenfreiheit für 'besondere' Zwecke ...zu Recht !, sonst würde sich ja Hinz und Kunz für lau Urkunden ausstellen lassen ;-)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026