Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Ines,
bei Leistungen, die Sie von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, ist die Information, ob Sie Kinder haben, für den von dieser Leistung abzuführenden Beitrag an die Pflegeversicherung wichtig.
Leistungsempfänger, die keine Kinder haben, zahlen einen höheren Beitrag als Leistungsempfänger, die Kinder haben.
Das Alter des Kindes ist dabei egal. Reichen Sie daher am besten die Geburtsurkunde Ihres Sohnes ein.
Beste Grüße
Ihr Expertenteam
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