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Experten-Antwort

Geburtsurkunde Sohn bei übergangsgeld mit abgeben?

von Ines04.12.2024 | 07:40
648 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag, ich gehe in 2 Wochen in Reha. Habe hierzu den Antrag auf übergangsgeld bereits eingereicht. Mir ist jedoch unklar, ob ich trotz des Alters meines jüngeren Sohnes (36) seine Geburtsurkunde mit einreichen muss. Ich selbst bin 61 Jahre alt.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.12.2024 | 15:24

Hallo Ines,

 

bei Leistungen, die Sie von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, ist die Information, ob Sie Kinder haben, für den von dieser Leistung abzuführenden Beitrag an die Pflegeversicherung wichtig.

Leistungsempfänger, die keine Kinder haben, zahlen einen höheren Beitrag als Leistungsempfänger, die Kinder haben.

Das Alter des Kindes ist dabei egal. Reichen Sie daher am besten die Geburtsurkunde Ihres Sohnes ein.

 

Beste Grüße

 

Ihr Expertenteam

1 Antworten

DaViam 04.12.2024 | 09:00
Hallo, bitte Geburtsurkunde beilegen. De Abfrage, ob Sie ein Kind haben, hat mit der Pflegeversicherung zu tun.
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