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Experten-Antwort

"Gefährdet" EM-Rente die Altersrente?

von Frank Eidos23.06.2014 | 15:01
1005 Ansichten
3 Antworten
Sehr geehrte Experten, ich denke darüber nach, mit 63 Jahren die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch zu nehmen und möchte wissen, ob ich alle dafür notwendigen Vorrausetzungen erfüllt habe. An sich ja eine leichte Sache, gibt es doch "Versicherungsverläufe" und "Wartezeitenauskünfte". In meinem Fall bleiben dennoch zwei Fragen. Im Juni 2013 erhielt ich den bisher letzten "Versicherungsverlauf". In dem ist als letzte Pflichtbeitragszeit der 09. Januar 2013 angegeben. Ebenfalls erhielt ich mit gleicher Post die "Wartezeitauskunft". Hier ist unter anderem ausgewiesen, dass mir noch 10 Monate mit Beitragszeiten etc. fehlen, um die Wartezeit von 35 Jahren für o.g. Rente zu erreichen. Von Januar - Oktober 2013 bezog ich Krangengeld, von November 2013 - Juni 2014 erhielt ich wieder Gehalt von meinem Arbeitgeber. Ende September 2013 stelle ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente, der im März 2014 abgelehnt wurde. Auch mein Widerspruch wurde abgelehnt. Nun denke ich darüber nach, vor dem Sozialgericht gegen diese Ablehnung zu klagen. Frage eins: Gehe ich richtig in der Annahme, dass sich die in der Wartezeitenauskunft genannten noch fehlenden 10 Monate Beitragszeiten auf die letzte mitgeteilte Pflichtbeitragszeit (also 9. Januar 2013) beziehen, und ich also - da ich weiter Beiträge leistete - seit 9. Oktober 2013 die Wartezeit von 35 Jahren erreicht habe? Frage zwei: Gesetzt den Fall, ich klage gegen die EM-Renten-Ablehnung, das Sozialgericht folgt mir und bewirkt irgendwann, dass ich eine EM-Rente bekomme: Könnte sich das in irgendeiner Weise negativ auf die o.g. Wartezeit auswirken? "Zählen" die Rentenbeiträge, die meine Krankenkasse, mein Arbeitgeber und ich seit Rentenantrag geleistet haben dann trotz (rückwirkender) Gewährung der EM-Rente für die Wartezeit zur Altersrente? Vielen Dank für Ihre Hilfe!

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 24.06.2014 | 13:56

Hallo Fran Eikdos,

da sowohl für die Zeit Ihrer Beschäftigung als auch während des Krankengeldbezugs Versicherungspflicht besteht (siehe u.a. unter folgendem Link für den Krankengeldbezug:

http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_3R6.3.3 ),

sollte die Wartezeit von 35 Jahren auch durch die Zuerkennung der EM-Rente erfüllt werden.

Den Ausführungen von „facepalm“ kann daher zugestimmt werden.

Dies gilt auch für insoweit auch für Ihre erste Frage, wonach für die Wartezeit die Zeiten bis Januar 2013 berücksichtigt sind.

Experten-Antwortam 24.06.2014 | 13:58

Hallo Fran Eikdos,

da sowohl für die Zeit Ihrer Beschäftigung als auch während des Krankengeldbezugs Versicherungspflicht besteht (siehe u.a. unter folgendem Link für den Krankengeldbezug:

http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_3R6.3.3 ),

sollte die Wartezeit von 35 Jahren auch bei Zuerkennung der EM-Rente erfüllt werden.

Den Ausführungen von „facepalm“ kann daher zugestimmt werden.

Dies gilt auch für insoweit für Ihre erste Frage, wonach für die Wartezeit die Zeiten bis Januar 2013 berücksichtigt sind.

1 Antworten

facepalmam 23.06.2014 | 15:31
Bezüglich der Wartezeitermittlung gilt in der Rentenversicherung "teilweise Belegte Monate gelten als volle Monate". Das heißt in Ihrem Fall, dass einschl. Januar 2013 die Wartezeit ermittelt wurde. Sodann noch 10 Monate fehelen würden diese im Monat November 2013 erreicht, sodass der 01.12.13 dann als Rentenbeginn möglich wäre (sofern die weiteren Voraussetzungen erüllt sind). Bei rückwirkender Rentenbewilligung einer EM-Rente verfallen Ihre Beiträge nicht, diese Monate werden weiterhin auf die Wartezeit für Altersreten angerechnet.
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