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Experten-Antwort

Gefährdet man mit AHB die volle befristete EMR?

von Willi10.08.2022 | 19:36
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13 Antworten

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Hallo, ich werde nach meinem Krankenhausaufenthalt eine AHB bekommen. Nun beziehe ich eine volle befristete EMR. Diese wurde jetzt Verlängert bis 08/2025. Wird durch die AHB die volle befr. EMR gefährdet und sollte ich diese meiden? Gruß Willi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Willi,

die AHB soll dazu beitragen, dass Sie Ihre beeinträchtigte oder verlorengegangene körperliche und organbezogenen Funktionen und Fähigkeiten schnell wiederherstellen oder zumindest so kompensieren können, dass die Belastungen und Anforderungen des Alltags und des Berufslebens besser bewältigt werden können. Ich rate in Ihrem Interesse dazu, nutzen Sie diese Chance.

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12 Antworten

Valzuunam 10.08.2022 | 21:45
Sie „gefährden“ mit Sicherheit nicht Ihre Rente, bestenfalls haben Sie die Chance Ihre Gesundheit zu bessern. Wieder arbeiten zu können wird Ihnen doch keine Angst machen? Ob sich das allerdings tatsächlich (mit oder ohne AHB) verwirklichen lässt ist freilich reine Spekulation.
Ichsagmalsoam 10.08.2022 | 23:34
Die AHB wird ja vermutlich über die KK gestellt. Damit auch die Alltagsfähigkeit nach der OP wieder hergestellt wird. Keine Ahnung ob dann der Bericht an die DRV weitergeleitet wird. Glaube ich eigentlich nicht. Ich selber war dieses Jahr auch auf Krankenkasse (PKV) zur AHB. Ich habe da keine Datenweitergabe an die DRV erteilen müssen. Meine Kasse hat den Bericht natürlich von mir erhalten.
William 11.08.2022 | 13:18
Also das hört sich so an von den Experten, das eine AHB die volle befristete EMR doch gefährdet. Also werde ich dieses sein lassen, auch wenn das Krankenhaus das befürwortet, mit einer AHB. Gruß Willi
Abschlägeam 11.08.2022 | 13:37
Hallo Willi, auch ohne Kenntnisse über Ihre gesundheitlichen Einschränkungen, die zu Ihrer EM-Rente geführt haben und ohne Kenntnisse, um welche OP es sich jetzt akut gehandelt hat... Eine AHB ist vordringlich dafür gedacht, Sie wieder alltagstauglich zu machen nach Ihrer OP, es steht nicht die Wiederherstellung der berufliche Einschränkung im Vordergrund. Dies würde ansonsten bedeuten, dass kein EM-Rentner mehr sich z.B. seine kaputte Hüfte mit anschließend notwendiger AHB (damit er lernt, mit dem neuen Gelenk überhaupt wieder laufen zu können) operieren lassen könnte, weil er damit seine aus völlig anderen Gründen gewährte EM-Rente gefährdet. Sofern allerdings diese reparierte Hüfte dann maßgeblich (!) dazu beiträgt, dass doch auch wieder mehr als zuvor gearbeitet werden könnte, dann 'gefährdet' es die EM-Rente, weil es dann vielleicht nur noch eine halbe Erwerbsminderung wäre... aber wäre dass so schlimm?? Dann darf man wieder mehr arbeiten, weil es wieder geht. Und ansonsten hat man einfach wieder laufen gelernt, was mit der kaputten Hüfte nicht mehr ging. Sie sollten es sich also noch einmal gut überlegen, ob Ihnen Ihre Gesundheit oder das Geld wichtiger wäre und hier vor allem aber auf die Ratschläge der behandelnden Ärzte hören, die sicher wissen, weshalb sie zu einer AHB raten. Alles Gute!!
Valzuunam 11.08.2022 | 15:02
Wenn Sie Ihre Genesung und eine eventuell damit einhergehende Wiederherstellung Ihrer Arbeits- bzw. Erwerbsfähigkeit als Gefahr betrachten, sollten Sie auch den Krankenhausaufenthalt nochmals überdenken. Auch dieser birgt die latente Gefahr gesünder herauszukommen als man hineingegangen ist.
Sie sind nicht feinfühligam 11.08.2022 | 15:08
Also das hört sich so an von den Experten, das eine AHB die volle befristete EMR doch gefährdet. Also werde ich dieses sein lassen, auch wenn das Krankenhaus das befürwortet, mit einer AHB. Gruß Willi
Wenn Sie Ihre Genesung und eine eventuell damit einhergehende Wiederherstellung Ihrer Arbeits- bzw. Erwerbsfähigkeit als Gefahr betrachten, sollten Sie auch den Krankenhausaufenthalt nochmals überdenken. Auch dieser birgt die latente Gefahr gesünder herauszukommen als man hineingegangen ist.
Sie wissen überhaupt nicht, warum er in Erwerbsminderungsrente ist, vielleicht hat er Angst seine Rente zu verlieren, weil er eine Vollzeitarbeit nicht mehr schaffen würde.
Valzuunam 11.08.2022 | 16:20
Bleibt das Leistungsvermögen unter sechs Stunden bleibt auch die Rente. Wird eine gesundheitlich Verbesserung darüber hinaus erzielt kann/sollte man sich auch Wegfall der Rente glücklich schätzen. Mag sein das sich das nicht feinfühlig anhört. Aber ehrlich währt neunmal bekanntlich am längsten. Und ein Nachdenken über Zeitpunkt des Endes der befristete Rente hinaus übrigens auch. Geht ja nicht um Politik und Legislaturperioden.
William 11.08.2022 | 16:47
Die volle EMR habe ich bekommen auf eine innere Erkrankung und meine orthopädischen Erkrankungen. Eine vollschichtige Arbeit würde ich auf diese Erkrankungen wieso nicht mehr schaffen, das haben mir meine behandelnden Ärzte schon gesagt. Jetzt bekomme ich einige Stent am Herzen gesetzt, weil ich dort einige Engstellen habe. Die Kardiologen haben mir schon gesagt, das ich nach diesem Kathetereingriff eine AHB bekomme. Damit ich meinen Alltag wieder besser in Griff bekomme, was bisher nicht geht. Darum habe ich jetzt etwas bedenken, das die DRV sagt, nach der AHB das meine Rente entfällt. Obwohl ich auf dem Herzen keine volle befr. EMR bekommen habe, sondern auf die anderen Erkrankungen. Gruß Willi
Valzuunam 11.08.2022 | 16:51
Wie gesagt: Wenn Sie trotz/nach AHB keine sechs Stunden arbeiten können, wird sich an der Rente nichts ändern.; die AHB stellt also (auch) unter diesem Aspekt keine „Gefahr“. Das übrigens unabhängig von den konkreten Diagnosen.
Selbsterlebtam 11.08.2022 | 18:29
Die AHB wird von der Krankenkasse übernommen. Da hat die DRV keine Aktien dran. Wenn Sie eine Altersrente oder Erwerbsminderungsrente bekommen, können Sie nur in bestimmten Fällen über die Deutsche Rentenversicherung eine Reha beantragen. Dazu gehört die onkologische Reha nach einer Krebserkrankung sowie die Kinder-Reha, wenn das Kind in Ihrem Haushalt lebt. Für alle anderen Reha-Leistungen - wie zum Beispiel eine Reha nach der Implantation eines künstlichen Gelenks, nach einer Bypass-Operation am Herzen oder in anderen Fällen - ist in der Regel Ihre Krankenversicherung oder ein anderer Sozialversicherungsträger zuständig. Ich habe auch eine AHB nach orthop.OP (u.a. auch Grund meiner EMR) über meine Kasse erhalten. Viel Erfolg
Volker Baumbacham 11.08.2022 | 18:57
Zitat von Abschläge anzeigen
aber wäre dass so schlimm?? Dann darf man wieder mehr arbeiten, weil es wieder geht.
Theoretisch wieder arbeiten können und eine Arbeit haben sind 2 Paar Schuhe. Nur selten gelingt der Sprung von EM-Rente wieder in Arbeit. Dann ist es zwar schön für die Gesundheit, aber dafür blüht am Ende Langzeitarbeitslosigkeit. Nicht reich und gesund, sondern arm und gesund. Erwerbsfähigkeit ist bei einer Reha schnell hingeschrieben, auch wenn es es am Ende zehnmal nicht so ist. Als EM-Rentner sollte man derartiges möglichst meiden!
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