Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Gegen Rehaklinik Widerspruch eingelegt!

von michapelig01.07.2013 | 19:53
39372 Ansichten
20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Erst wurde mir eine med. Reha abgelehnt. Ich habe daraufhin dann Einspruch eingelegt. Dann bekam ich die med. Reha nun bewilligt. Leider ist mir aus meiner Sicht aber eine falsche Klinik zugewiesen worden. 1.Kann ich nun gegen die Rehaklinik Widerspruch einlegen? 2.Oder geht das nicht, da ich ja die med. Reha erst nach Widerspruch genehmigt bekommen habe und ich jetzt deshalb das nehmen muss was ich bekomme? 3.Wie lange würde in etwa ein Widerspruch gegen die Rehaklinik dauern, bis dieser bearbeitet wird? (In der mir zugewiesenen Rehaklinik sollte ich ab KW 32 die med. Reha antreten). 4.Muss ich gar fürchten, das mir die med. Reha gar und ganz gestrichen wird, wenn ich gegen die Rehaklinik "Protest" einlege? Ich habe Angst das sich die DRV nun aufregt, wenn ich schon wieder Einspruch einlege, nach dem Motto der soll froh sein überhaupt die med. Reha noch genehmigt bekommen zu haben!?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bezüglich einer möglichen Klinikänderung empfehlen wir Ihnen Kontakt mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung aufzunehmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

19 Antworten

SWam 01.07.2013 | 20:37
Hallo, du kannst bei der DRV einen Umstellungsantrag stellen. Kurze Begründung warum du denkst das die zugewiesene Klinik nicht die passende ist reicht. Vergess aber nicht auf deine "Wunschklinik" aufmerksam zu machen. Ich hatte auch einen Umstellungsanstrag gestellt, dem auch statt gegeben wurde. Bin aber nicht in meine Wunschklinik gekommen. Für mich war das dann vom Regen in die Traufe. Sprich das kann dir auch passieren.
Annaam 01.07.2013 | 21:04
Angst weil man von seinem Wunsch - und Wahlrecht Gebrauch macht?? Bitte nicht! Es geht ja um Ihre Gesundheit - die Reha haben Sie sich erkämpft - nun sollte auch das Bestmögliche für sie dabei rauskommen. Die Zuweisung in die Kliniken der DRV erfolgt oft nach dem Gesichtspunkt die eigenen Klinken auszulasten. Vom Standpunkt des Patienten passt es dann ab und an nicht - viele nehmen es aber widerspruchslos hin. Die Genehmigung zur Reha ist üblicherweise ein halbes Jahr gültig. Sie haben also noch Zeit für den entsprechenden Schriftverkehr mit der DRV. Begründen Sie Ihren Wunsch und erinnern Sie an Ihr Wunsch und Wahlrecht. Evtl. kann Ihnen auch Ihre Wunschklinik behilflich sein und mögliche Termine nennen - oder Ihr Arzt fügt eine Stellungnahme bei warum die andere Klinik besser ist. mfg
michapeligam 01.07.2013 | 21:08
Danke für Eure Antworten. Meine genehmigte Reha soll ca. Anfang August anfangen, ist bis dahin dann mein Umstellungsantrag bearbeitet?
SWam 01.07.2013 | 22:39
Bei mir hat es keine 2 Wochen gedauert bis der Antrag durch war. Auch wenn die DRV jetzt einen Zeitpunkt des Rehaantrittes angegeben hat bedeutet das noch nicht das in der Klinik dann auch ein Platz frei ist. Meistens ist der Antrittstermin später.
Useram 02.07.2013 | 06:46
@SW: Ähm, den Termin macht die Klinik aus. Da hat die DRV nix damit zu tun. Auch bei AHBs hat nicht die DRV das letzte Wort, sondern auch die Klinik.
SWam 02.07.2013 | 11:43
Zitat von User anzeigenausblenden
Das habe ich doch nicht geschrieben. Ich meinte damit nur das auf dem Bewilligungsschreiben der DRV zwar ein Zeitpunkt angegeben ist aber die Klinik den Antrittstermin vorgibt und der ist meistens später als den Zeitpunkt den die DRV nennt. OK hätte ich auch deutlicher schreiben können. ;-)
michapeligam 02.07.2013 | 11:50
Zitat von SW anzeigenausblenden
Das wäre meine nächste Frage gewesen, ob ich meiner vorgegebenen Klinik bescheid geben soll das ich einen Umstellungsantrag gestellt habe! 1.Wer hat Dich dazu aufgefordert, die DRV? 2.Was ist bei Ablehnung auf Umstellung, ist der Platz bei der vorgegebenen Klinik dann weg, wenn die DRV diesen Antrag ablehnt und ich der vorgegebenen Klinik mitgeteilt habe das ein Umstellungsantrag "läuft"?
SWam 02.07.2013 | 11:44
In dem Bezug ist mir gerade noch was eingefallen. Ich sollte in der Vorgegebenen Klinik anrufen und dort bescheid geben das ich einen Umstellungsantrag gestellt habe.
Useram 02.07.2013 | 13:04
Zitat von SW anzeigenausblenden
@SW: Ähm, den Termin macht die Klinik aus. Da hat die DRV nix damit zu tun. Auch bei AHBs hat nicht die DRV das letzte Wort, sondern auch die Klinik.
Das habe ich doch nicht geschrieben. Ich meinte damit nur das auf dem Bewilligungsschreiben der DRV zwar ein Zeitpunkt angegeben ist aber die Klinik den Antrittstermin vorgibt und der ist meistens später als den Zeitpunkt den die DRV nennt. OK hätte ich auch deutlicher schreiben können. ;-)
Oki doki :D
SWam 02.07.2013 | 16:23
Zitat von michapelig anzeigenausblenden
In dem Bezug ist mir gerade noch was eingefallen. Ich sollte in der Vorgegebenen Klinik anrufen und dort bescheid geben das ich einen Umstellungsantrag gestellt habe.
Das wäre meine nächste Frage gewesen, ob ich meiner vorgegebenen Klinik bescheid geben soll das ich einen Umstellungsantrag gestellt habe! 1.Wer hat Dich dazu aufgefordert, die DRV? 2.Was ist bei Ablehnung auf Umstellung, ist der Platz bei der vorgegebenen Klinik dann weg, wenn die DRV diesen Antrag ablehnt und ich der vorgegebenen Klinik mitgeteilt habe das ein Umstellungsantrag "läuft"?
Als ich den Bescheid mit Nennung der Klinik bekommen habe, habe ich bei der DRV angerufen und meine Problem mit der Klinik dargelegt. Mir wurde dann gesagt das ich einen Umstellungsantrag stellen soll. Zusätzlich sollte ich noch in der benannten Klinik bescheid geben damit die meine Akte erstmal zur Seite legen bis über den Umstellungsantrag entschieden ist. Die in der Klinik war natürlich nicht gerade begeistert. In der neuen Klinik gab es dann das Problem das die erste Klinik meine Akte unvollständig und mit anderen Befunden versehen zurück zur DRV geschickt hatte und die unvollständige Akte in der neuen Klinik gelandet ist.
=//=am 03.07.2013 | 10:30
Zitat von SW anzeigenausblenden
Nicht die DRV bestimmt den Antritt der Reha-Maßnahme, sondern die Klinik. Kann sie ja gar nicht, denn bei der DRV weiß man ja wohl kaum, wann ein Platz in der Klinik frei ist. Zum Wunsch- und Wahlrecht ist folgendes zu sagen: Versicherte kommen oftmals mit einer Wunschklinik, die dem Qualitätsstandard der RENTEN-Versicherung nicht entspricht. Denn nicht jede "Klinik" ist für eine Reha-Maßnahme der Rentenversicherung geeignet. Es werden oft Kliniken genannt, die z.B. nur "Kuren" (der Krankenkassen) durchführen. Außerdem sind die RV-Träger natürlich gehalten, im Sinne der Versichertengemeinschaft/Solidargemeinschaft zu prüfen, welche Kosten bei der Reha entstehen. Es gibt manchmal horrende finanzielle Unterschiede bei den Kliniken. Wenn die zugewiesene Klinik gar nicht paßt, kann natürlich schon eine Anfrage wegen Umeinweisung erfolgen. Widerspruch kann gegen den Bewilligungsbescheid aus dem Widerspruchsverfahren heraus aber nicht mehr eingelegt werden! Bei der Anfrage ist eine Begründung, am Besten vom Arzt, anzugeben, weshalb es die "falsche" Klinik ist. Nur noch was Allgemeines zum Wunsch- und Wahlrecht: LEIDER "vergessen" auch viele Rehabilitanten, dass sie in eine Reha-Maßnahme gehen und nicht in Urlaub. Da werden Kliniken an der Nord- oder Ostsee, möglichst in den Sommerferien, als Begleitperson natürlich mit Kind(ern) etc. gewünscht, obwohl dies gar nicht erforderlich ist. Diese "Fälle" häufen sich in letzter Zeit ganz massiv.
SWam 03.07.2013 | 11:26
Zitat von =//= anzeigenausblenden
über die Qualität der Rehakliniken die der DRV unterstellt sind lässt sich streiten. Es gibt sicher auch gute, was ich nicht abstreiten will, aber es gibt eben auch schlechte. Ich war vor einigen Jahren in einer Klinik welche keine der DRV war. Dort habe ich wenigstens Anwendungen bekommen, die mir gut taten und mir geholfen haben. Deshalb habe ich diese auch wieder als Wunschklinik angegeben. Von der DRV wurden dem Wunsch aber nicht stattgegeben. Selbst nicht als ich den Umstellungsantrag gestellt habe. In der DRV- Klinik in der ich dann gekommen bin ging der reine Horror um. 'Wenn ich max. 3 Anwendungen bekommen habe wo von noch 1-2 Vorträge waren, war das schon gut. Ansonsten gab es nur Gruppengymnasitk. Für meine Erkrankungen habe ich keine einzige Anwendung gehabt. Sprich in meinen Augen war diese Reha nicht einen € wert. Man hat richtig gemerkt das die Wirtschaftlichkeit auf die Qualität niedergeschlagen hat. Im Anschluss habe ich in einer anderen Klinik noch die IRENA gemacht dort haben die sich nicht mehr eingekriegt vor lachen als ich denen zeigte was ich in der Reha machen musste. Am besten war die Frage ob mir das überhaupt geholfen hatte. Als ich das verneit habe wurde nur gesagt das sei kein Wunder. Wirtschaftlichkeit hin oder her aber dennoch sollte doch jeder Versicherte die Anwendungen bekommen die ihn weiter bringen. Nur Vorträge oder Gruppenanwendung weil am Personal eingespart wird, wird keiner richtig fit.
=//=am 03.07.2013 | 12:16
"Wirtschaftlichkeit hin oder her aber dennoch sollte doch jeder Versicherte die Anwendungen bekommen die ihn weiter bringen. Nur Vorträge oder Gruppenanwendung weil am Personal eingespart wird, wird keiner richtig fit." Da stimme ich Ihnen vollkommen zu. Es gibt mit Sicherheit Fälle, bei denen nicht alles so läuft, wie es sein sollte. Ich kenne auch so einen aus meinem Bekanntenkreis. Ich kann nur jedem dazu raten, der sich in einer Reha-Klinik befindet, wo seinem Krankheitsbild entsprechend KEINE Anwendungen gemacht werden (wie in dem von mir bekannten Fall), sich dann umgehend mit der DRV in Verbindung zu setzen und eine Umeinweisung zu beantragen. Jeder sollte deshalb den Bewilligungsbescheid mit der Tel.Nr. des Sachbearbeiters in die Reha mitnehmen. NUR: Im Vorfeld wissen ja viele Patienten gar nicht, OB sie in der Reha-Klinik gut aufgehoben und behandelt werden oder nicht. Und bestehen dann schon im voraus auf "ihrer" Wunschklinik. Das habe ich gemeint. Ich habe leider schon erlebt, dass eine Patientin nicht in die ihr zugewiesene Klinik wollte, weil sie weder einen Balkon inoch WLAN im Zimmer hatte. Da frage ich mich halt, was im Vordergrund steht: die Reha-Maßnahme oder ein schöner drei- oder vierwöchiger Urlaub auf Kosten der DRV.
michapeligam 03.07.2013 | 12:27
Das tue ich keines Falls. Ich habe eine ärztliche Bescheinigung meiner Fachärztin beigelegt, die in dieser Bescheinigung unter anderem 2 Kliniken genannt hatte, die meiner Schwere der Erkrankung am sinnvollsten sei. Ich hatte aber das Gefühl, das man der Bescheinigung keine Beachtung zukommen hat lassen. Bei meinem Widerspruch habe ich noch einmal auf die Bescheinigung und den 2 angegebenen Kliniken hingewiesen. Ich habe zwar angegeben das ich der Klinik widerspreche, hätte besser das Wort Umstellungsantrag nehmen sollen, trotzdem ist es ersichtlich das ich eine Änderung der Klinik wünsche. Stimmt, gewusst hätte ich es selber nicht ob diese beiden Kliniken meinem Krankheitsbild entsprechen. Dafür aber meiner Fachärztin. Ich war auch vor Jahren in einer Rehaklinik, welche sich überwiegend für Orthopädie und HIV-Patienten eignete. Die Anwendungen die ich dort hatte waren ein Witz. Auch wenn ich dankbar sein sollte damals die Reha machen zu dürfen.
=//=am 03.07.2013 | 17:47
"über die Qualität der Rehakliniken die der DRV unterstellt sind lässt sich streiten. Es gibt sicher auch gute, was ich nicht abstreiten will, aber es gibt eben auch schlechte." Ja, und es gibt gute und schlechte Ärzte, gute und schlechte Krankenhäuser und und und .... Dass Sie zufällig in einer "schlechten" Klinik waren, tut mir leid. Aber es hört sich irgendwie so an, als ob die Mehrzahl der Reha-Kliniken qualitativ schlecht wäre. Und das trifft definitiv nicht zu. Und auch eine Wunschklinik, die nicht im Programm der DRV steht, muss zwangsweise nicht gleich besser sein. Da habe ich auch schon die verschiedensten Dinge gehört.
=//=am 03.07.2013 | 17:41
Zitat von michapelig anzeigenausblenden
Versicherte kommen oftmals mit einer Wunschklinik, die dem Qualitätsstandard der RENTEN-Versicherung nicht entspricht. Denn nicht jede "Klinik" ist für eine Reha-Maßnahme der Rentenversicherung geeignet. Es werden oft Kliniken genannt, die z.B. nur "Kuren" (der Krankenkassen) durchführen.
Das tue ich keines Falls. Ich habe eine ärztliche Bescheinigung meiner Fachärztin beigelegt, die in dieser Bescheinigung unter anderem 2 Kliniken genannt hatte, die meiner Schwere der Erkrankung am sinnvollsten sei. Ich hatte aber das Gefühl, das man der Bescheinigung keine Beachtung zukommen hat lassen. Bei meinem Widerspruch habe ich noch einmal auf die Bescheinigung und den 2 angegebenen Kliniken hingewiesen. Ich habe zwar angegeben das ich der Klinik widerspreche, hätte besser das Wort Umstellungsantrag nehmen sollen, trotzdem ist es ersichtlich das ich eine Änderung der Klinik wünsche. Stimmt, gewusst hätte ich es selber nicht ob diese beiden Kliniken meinem Krankheitsbild entsprechen. Dafür aber meiner Fachärztin. Ich war auch vor Jahren in einer Rehaklinik, welche sich überwiegend für Orthopädie und HIV-Patienten eignete. Die Anwendungen die ich dort hatte waren ein Witz. Auch wenn ich dankbar sein sollte damals die Reha machen zu dürfen.
Ich möchte nur nochmals betonen, dass ich in meinen vorigen Threads NICHT SIE gemeint habe! Kann ich ja gar nicht, denn ich kenne Sie nicht und auch nicht Ihre Erkrankungen. Aber bei aller Liebe: Ich habe schon öfters Klinikvorschläge von Fachärzten gesehen, die KEINE für eine Reha-Maßnahme geeigneten Kliniken sind, da dort die Akutkrankheiten behandelt werden. Das sind oftmals Kliniken, die für eine Kur (zur Genesung) gut sind, aber in denen keine Maßnahmen zur Erhaltung oder Besserung der Erwerbsfähigkeit durchgeführt werden. Ich bestreite ja auch nicht, dass es Fehlentscheidungen der DRV hinsichtlich der Klinik geben kann. Die Sachbearbeiter sind auch keine Alleswisser und sie suchen aus dem Verzeichnis der Kliniken die heraus, bei der die Diagnose behandelt wird. Normalerweise wird auch überprüft, ob die Wunschklinik passend ist und ggfls. - wenn der Qualitätsstandard stimmt - dem Wunsch entsprochen. Ob Sie jetzt Widerspruch eingelegt oder einen Umeinweisungsantrag gestellt haben, ist letztendlich egal. Man versteht bei der DRV schon, was Sie wollen. ;-)
michapeligam 08.07.2013 | 13:27
So liebe Leute! Ich hatte ja am 01.07.2013 per FAX Widerspruch gegen die mir zugewiesene Rehaklinik eingelegt. Gerade mal 5 Tage später, am 06.07.2013, erhielt ich einen ÄNDERUNGSBESCHEID von der DRV. Ich darf in von der mir gewünschten Rehaeinrichtung meine Reha antreten! Ich hätte nicht gedacht das dies so schnell geht mit der Bearbeitung. Ich dachte ich müsse Wochen, Monate warten. Danke liebe DRV das dies so schnell und auch positiv für mich entschieden wurde. Danke! Dann bin ich mal gespannt wann sich meine Rehaklinik bei mir, zwecks Termin, meldet um meine Reha anzutreten!
michapeligam 09.07.2013 | 12:23
Kennt sich jemand mit dem Thema "Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben" genauer aus? Ich vermute nämlich das am Ende meiner med. Rehabilitation die Ärzte mir so etwas anraten bzw. das so im GA für die DRV vorgeschlagen wird. Ich bin Krankenpfleger und würde gerne bei meinem bisherigen Arbeitgeber weiter tätig sein. Aus gesundheitlichen Gründe ist wahrscheinliche eine Tätigkeit im stationären Bereich nicht mehr möglich. Es besteht ja, bei der "Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben", die Möglichkeit einer innerbetrieblichen Umsetzung. Unterstützt mich dann die DRV bei den Gesprächen, mit meinem Arbeitgeber um nach einer Lösung zur innerbetrieblichen Umsetzung bzw. gar einer Umschulung, beim jetzigen Arbeitgeber? Ist mein Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet nach internen Lösungen für mich zu suchen, falls es Lösungen gibt? Ist er aber wenigstens verpflichtet nach Lösungen zu suchen, ganz unabhängig davon ob es interne Lösung gibt?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026