Hallo Saphirina,
das ist ein Gerücht. Der Anspruch auf Witwenrente hängt grundsätzlich erst einmal von der Rentenhöhe des verstorbenen Ehegatten ab und zweitens von der Höhe des Einkommens der Witwe.
Lesen Sie dazu unseren Artikel. https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/witwer-witwenrente#wer-hat-anspruch-auf-die-witwenrente