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Experten-Antwort

Gegenüberstellung EMR nach altem und neuen Recht

von Thomas14.11.2018 | 14:26
54 Ansichten
21 Antworten

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Gibt es schon irgendwo eine Gegenüberstellung EMR nach altem und neuen Recht? Leider habe ich bisher nur die Gesetzestexte gefunden.

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Thomas,

nein, eine solche Gegenüberstellung für Erwerbsminderungrenten ist mir nicht bekannt. Aus meiner Sicht würde sie auch nur wenig Sinn ergeben, da sich die Änderungen durch das „RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz“ nicht sinnvoll auf die Verlängerung der Zurechnungszeit reduzieren lässt. Im Übrigen kann ich mich dem Beitrag von „W*lfgang“ anschließen.

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20 Antworten

von Sauerbieram 14.11.2018 | 15:21
Kurz zusammengefasst: Altes EMR vor Juli 2014 weniger Zurechnungszeit bedeutet weniger Geld. Neues Recht bis über 5 Jahre mehr Zurechnungszeit bedeutet mehr Geld. Soll aber nach Meinung der Politiker in Ordnung sein.
DRVam 14.11.2018 | 15:27
Was genau erwarten Sie denn von einer Gegenüberstellung außer der Verlängerung der Zurechnungszeiten? Rein rechnerisch ist liegt das immer am individuellen Durchschnittseinkommen des Versicherten.
Thomasam 14.11.2018 | 15:41
Gibt es schon irgendwo eine Gegenüberstellung EMR nach altem und neuen Recht? Leider habe ich bisher nur die Gesetzestexte gefunden.
Was genau erwarten Sie denn von einer Gegenüberstellung außer der Verlängerung der Zurechnungszeiten? Rein rechnerisch ist liegt das immer am individuellen Durchschnittseinkommen des Versicherten.
Ich erwarte keinen konkreten Betrag. Jedoch wäre eine Gegenüberstellung der Gesetzesänderungen gültig bis 07/2014 dann Änderung zum 01.01.2018 und nunmehr erneute Änderung zum 01.02.2019 hilfreich.
DRVam 14.11.2018 | 16:15
Derartige Gegenüberstellungen machen doch erst Sinn, wenn das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist,
gustlam 14.11.2018 | 18:32
das Verfahren wurde am 9.11 per Gesetzesbeschluss im Plenarsaal abgeschlossen. Bestandsrentner gehen zum 3. mal leer aus obwohl Bundesrat, fast alle Experten und Szialverbände das kritisieren. Nur bei der Mütterrente werden Bestandsrentner berücksichtigt.
W*lfgangam 14.11.2018 | 18:43
Hallo Thomas, ...die Flyer sind schon in der Setzmaschine zum ersten Andruck ;-) Bis zur endgültigen Wirksamkeit/Veröffentlichung im BGBl dauert es noch ein paar Tage. Bis dahin können Sie sich in die Erläuterungen/Neuregelungen zum geplanten Gesetz einlesen: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/rv-leistungsverbesserungs… und für dann vermeintliches Altrecht dieses Merkblatt heranziehen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… Gruß w.
§93 SGB IVam 14.11.2018 | 22:26
Gibt es, hier zwei Modellrechnungen für Durchschnitts- und BBG Verdiener (jeweils Bruttorentenmehrbetrag): https://www.bavers.de/Aktuelles-aus-der-Praxis/Aktuelles-II/
Rentenuschiam 15.11.2018 | 17:36
Ich möchte mir den Hinweis nicht verkneifen, dass es sich bei den vorliegenden Modellrechnungen um nahezu unmöglich zu erreichende Beträge handelt. In den Rechnungen wurden durchgehende Verdienste in Höhe des Durschnittsentgeltes aller Versicherten, bzw. in Höhe der BBG zugrunde gelegt. Solche Versicherungsverläufe kann niemand vorweisen. Das sollten Sie unbedingt beachten! MfG
Durchschnittsottomustermannam 15.11.2018 | 18:03
Zitat von Rentenuschi anzeigenausblenden
Zitat von Max-H anzeigenausblenden
Warum sollten die Durchschnittsentgelte nicht als Grundlage verwendet werden können? Ist Durchschnitt nicht ein mathematisches Mittel, das auch in der Praxis vorkommt?
Das Durchschnittsentgelt der DRV ist eine durch Rechtsverordnung festgelegte und jährlich *fortgeschriebene* Rechengröße. Und zwar anhand der Veränderungsrate der Bruttolöhne pro Arbeitnehmer ohne 1-Euro Jobber. Es ist also mitnichten so, dass ein tatsächliches Entgelt järhlich ermittelt wird, sondern seit annoduzemal mit der Veränderungsrate +/- fortgeschrieben wird. Das Durchschnittsentgelt ist -unter Berücksichtigung der Daten der Bundesagentur für Arbeit, Entgeltstatistik- nach eigener Berechnung um etwa 10% häher als das durchscnittliche Bruttojahreseinkommen. .
Und das ist also in freier Wildbahn nur äußerst selten anzutreffen oder was ist die Massage dahinter?
MARIE B.am 15.11.2018 | 19:38
Hallo, könnte man nicht klagen, wegen Benachteiligung der Bestandsrentner? MfG Marie
Max-Ham 15.11.2018 | 19:07
Zitat von Durchschnittsottomustermann anzeigenausblenden
Das Durchschnittsentgelt der DRV ist eine durch Rechtsverordnung festgelegte und jährlich *fortgeschriebene* Rechengröße. Und zwar anhand der Veränderungsrate der Bruttolöhne pro Arbeitnehmer ohne 1-Euro Jobber. Es ist also mitnichten so, dass ein tatsächliches Entgelt järhlich ermittelt wird, sondern seit annoduzemal mit der Veränderungsrate +/- fortgeschrieben wird. Das Durchschnittsentgelt ist -unter Berücksichtigung der Daten der Bundesagentur für Arbeit, Entgeltstatistik- nach eigener Berechnung um etwa 10% häher als das durchscnittliche Bruttojahreseinkommen. .
Kaiseram 15.11.2018 | 20:01
Zitat von Durchschnittsottomustermann anzeigenausblenden
Ich möchte mir den Hinweis nicht verkneifen, dass es sich bei den vorliegenden Modellrechnungen um nahezu unmöglich zu erreichende Beträge handelt. In den Rechnungen wurden durchgehende Verdienste in Höhe des Durschnittsentgeltes aller Versicherten, bzw. in Höhe der BBG zugrunde gelegt. Solche Versicherungsverläufe kann niemand vorweisen. Das sollten Sie unbedingt beachten! MfG
Warum sollten die Durchschnittsentgelte nicht als Grundlage verwendet werden können? Ist Durchschnitt nicht ein mathematisches Mittel, das auch in der Praxis vorkommt? BBG ist ein anderes Thema, denke, hier soll die maximal denkbare Auswirkung gezeigt werde. Halte das für informativ, dass im Durchschnittsfall ca. 90 Euro mehr Rentenanspruch entstehen werden. Haben sie da andere Erkenntnisse oder beraten sie in strukturschwachen Gebieten des Saarlandes und den neuen Ländern, mit Mindestlohn als Annahme?
Super dass man weiß, dass der Durchschnittsrentner 90 € mehr hat. Nur was nutzt einem dieses Wissen? Im Individualfall rein gar nichts.
Max-Ham 15.11.2018 | 20:42
Zitat von Kaiser anzeigenausblenden
Näherungsweise kann man die bisherigen Entgeltpunkte durch Anzahl der Jahre seit 17. Lebensjahr teilen. Beispiel, Du hast 20,000 Entgeltpunkte (EP) lt. Rentenauskunft. Dein Alter heute 42 Jahre = 25 Jahre (42-17) 20 EP /25 Jahre = 0,8 EP im Durchschnitt der bisherigen Gesamtbewertung. max. 3 Jahre mehr Zurechnungszeit (Alter 65 statt 62) = +2,4 EP 1 EP West aktuell = 32,03 Euro 1 EP Ost aktuell = 30,69 2,4 x 32,03 = mtl. 76,87 Euro 2,4 x 30,69 = mtl. 73,66 Euro Da ja gerade "Gerechtigkeitswoche" in ARD/ZDF ist, Erwerbsminderungsrentenbeginne vor 01.07.2014 = 5 Jahre WENIGER Zurechnungszeit. Sind in obigem Beispiel 5x 0,8 = 4 EP = mtl. 128,12 Euro WENIGER EMR (West). Wohlgemerkt lebenslang. U.a.S.! Warum Arbeistminister Heil (SPD) den bisherigen EMR-Bestandrentnern nicht wenigtens 1 Jahr pauschal gutschreibt, bleibt sein soziales Ungerechtigkeitsgeheimnis.
Rentenuschiam 16.11.2018 | 06:04
Zitat von Kaiser anzeigenausblenden
Gsanz genau! Der Wert der Zurchnungszeit wurde in den Modellrechnungen ermittelt, indem eine vom 17. Lebensjahr bis Leistungsfall DURCHGEHENDE Beschäftigung mit Entgelten in Höhe des Durchschnittsentgeltes/BBG angenommen wurde. Das ist für die Modellrechnungen natürlich in Ordnung, denn man braucht ja eine möglichst nachvollziehbare Berechnungsgrundlage. Diese Versicherungsverläufe sind aber heute schon relativ selten und werden in Zukunft immer seltener, denn kaum noch jemand arbeitet sein ganzes Versicherungsleben lang durchgehend ohne Ausbildung, Arbeitslosigkeit, Kindererziehung, Teilzeit, Krankheit, Lücken. Nur zur Erinnerung: Das Durchschnittsentgelt (West) liegt im Jahr 2018 bei 3156,- EUR monatlich. Das ist (leider) nicht nur im Osten oder der saarländischen Pampa für viele Beschäftigte unerreichbar. Deshalb sollten die Ergebnisse der Modellrechnungen bei der Überlegung, was die EM-Rentner ab 2019 an Plus verbuchen können, eher mit einem "bis zu" im Hinterkopf gelesen werden. MfG
Modi1969am 16.11.2018 | 06:33
Hallo, Es gibt einen sehr einfachen Weg, individuell festzustellen, wie viel durch das neue Recht gewonnen werden kann: einfach beim Rententräger jetzt eine Rentenauskunft mit Anlagen anfordern und dann da. März 2019 eine neue Rentenauskunft mit Anlagen anfordern (bis dahin sollte das neue Recht hoffentlich fertig programmiert sein). Durch den Vergleich der Auskünfte sieht man dann sofort die Zahlbetragsveränderung durch die gesetzl. Neuregelungen. Hilft zwar nicht unbedingt in jedem Fall (vor allem, wenn Kk/AfA/JC Antragstellung noch in 2018 fordern..), ist aber besser als theoretische Spekulation...
Rentenuschiam 16.11.2018 | 06:54
Zitat von Modi1969 anzeigenausblenden
Und beachtet dabei hoffentlich, dass das Entgelt für 2018 in der Rentenauskunft aus diesem Jahr noch nicht enthalten ist, aber in der Rentenauskunft, die man im nächsten Jahr bekommt, unter Umständen schon miteinbezogen ist. MfG P.S. Möchte mich für den öffentlichen Tipp, zwei zusätzliche Rentenauskünfte zu beantragen, bedanken. Die MA der RV-Träger fingen gerade an, sich zu langweilen und das füllt schön die Lücke zwischen Flexi- und Mütterrente 2.0.
Inesam 16.11.2018 | 07:39
Zitat von Max-H anzeigenausblenden
Super dass man weiß, dass der Durchschnittsrentner 90 € mehr hat. Nur was nutzt einem dieses Wissen? Im Individualfall rein gar nichts.
Näherungsweise kann man die bisherigen Entgeltpunkte durch Anzahl der Jahre seit 17. Lebensjahr teilen. Beispiel, Du hast 20,000 Entgeltpunkte (EP) lt. Rentenauskunft. Dein Alter heute 42 Jahre = 25 Jahre (42-17) 20 EP /25 Jahre = 0,8 EP im Durchschnitt der bisherigen Gesamtbewertung. max. 3 Jahre mehr Zurechnungszeit (Alter 65 statt 62) = +2,4 EP 1 EP West aktuell = 32,03 Euro 1 EP Ost aktuell = 30,69 2,4 x 32,03 = mtl. 76,87 Euro 2,4 x 30,69 = mtl. 73,66 Euro Da ja gerade "Gerechtigkeitswoche" in ARD/ZDF ist, Erwerbsminderungsrentenbeginne vor 01.07.2014 = 5 Jahre WENIGER Zurechnungszeit. Sind in obigem Beispiel 5x 0,8 = 4 EP = mtl. 128,12 Euro WENIGER EMR (West). Wohlgemerkt lebenslang. U.a.S.! Warum Arbeistminister Heil (SPD) den bisherigen EMR-Bestandrentnern nicht wenigtens 1 Jahr pauschal gutschreibt, bleibt sein soziales Ungerechtigkeitsgeheimnis. Genau das mit dieser "Gerechtigkeitswoche" in ARF/ZDF habe ich mir auch schon überlegt warum das im TV nicht öffentlich gesendet wird wegen den unterschiedlichen Zurechnungszeiten aber ich denke die Mitarbeiter sind durch die Zwangs GEZ so gut abgesichert deshalb interessiert diese Leute der normale Arbeiter gar nicht,
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