Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Morgen Fridolin,
anhand des voraussichtlichen Hinzuverdienstes wird die Rentenhöhe für das laufende Kalenderjahr und das Folgejahr berechnet. Es wird also von Ihnen eine Prognose erstellt. Im Folgejahr- für gewöhnlich zum 01.Juli- wird vom Rentenversicherungsträger festgestellt, ob ihr tatsächlich im vergangenen Kalenderjahr erzielter Hinzuverdienst mit der Prognose übereinstimmt. Dieses Verfahren nennt man Spitzabrechnung. Ergibt sich eine Überzahlung, müssen sie den überzahlten Betrag zurückzahlen. War die Rente bisher zu niedrig festgesetzt, bekommen sie eine Nachzahlung ausgezahlt. Zum gleichen Zeitpunkt wird für die kommenden zwölf Monate eine neue Prognose erstellt. Sie müssen dem Rentenversicherungsträger daher den Hinzuverdienst für 2018 nicht mitteilen. Aufgrund der Jahresmeldung zur Sozialversicherung 2018 wird die Höhe des Arbeitsentgelts der Rentenversicherung mitgeteilt.
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