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Experten-Antwort

Gehalt weiter zahlen

von Maxi11.05.2020 | 18:27
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebes Forum, ich habe eine Frage und kann mir vorstellen, dass sie ziemlich leicht zu die Mitglieder dieses Forums zu beantworten ist. Ich erhalte durch den " Deutsche Rentenversicherung Bund" Rente wegen voller erwerbsminderung. Ich arbeite 2 Tage á 5 Stunden also wöchentlich 10 stunden. Meine hinzuverdienstgrenze wird natürlich nicht überschritten. Mein Arbeitgeber musste leider auch schliessen. Demzufolge auch keine Arbeit mehr für mich. Nun bin ich 6 Wochen krank geschrieben und die Anschlusskrankschreibung bis Ende Mai liegt bereits vor. Ich erhalte lt. Aussage meiner krankenkasse nach Überschreitung der 6 Wochen kein Krankengeld. Auch kommt kein KUG für mich in Frage, da ich nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahle. Das kann ich alles nach vollziehen. Nun erhielt ich die Information, dass durch die krankschreibung egal wieviel wochen sie anhält, mein Gehalt nach wie vor weiter an mich gezahlt wird. Voraussetzung ist, dass der Krankenschein ohne Unterbrechung an der entsprechenden stelle ( lohnbuchhaltung) vorgelegt wird. Ist dieser Hinweis richtig? Ich würde mich über die Beantwortung meiner Frage sehr freuen. Sollten sie noch informationen von mir benötigen, sende ich ihnen diese umgehend zu. Ich verbleibe mit vielen Grüssen an sie und bedanke mich im voraus bei Ihnen. Maxi

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maxi,

dies ist ein Forum der Rentenversicherung. Bitte haben sie daher Verständnis, dass wir zu arbeitsrechtlichen Sachverhalten keine Auskünfte erteilen können.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

W°lfgangam 11.05.2020 | 18:55
Hallo Maxi, wenn Ihr Arbeitgeber den Betrieb eingestellt hat, wer soll dann das Gehalt weiterzahlen, die Lohnbuchhaltung ist ja auch zu ;-) ? Und das mit der Krankenkasse und möglichem Krankengeld nach Lohnfortzahlung haben Sie bereits mit Ihrer KK geklärt, das mit KUG mangels AV-Versicherung ist auch auch richtig. Ihre Fragen sind Fragen, die Arbeits- und Krankenversicherungsrecht betreffen, die hier im Rentenforum nicht beantwortet werden können. Fragen Sie Ihren Informanten, woher er die Informationen hat und auf welchen Personenkreis sich das genau beziehen soll. Gruß w.
Guckmalam 11.05.2020 | 19:22
Faszinierend! Voll erwerbsgemindert = Leistungsfähigkeit unter 3h Und dann 5 Stunden am Stück arbeiten gehen.....
Anonymam 11.05.2020 | 21:13
Ne Wolfgang, Guckmal hat schon Recht. Auch wenn wir unterstellen, dass bei einem Minijob die Arbeitszeit eingehalten wird, kann es bei medizinischer Nachprüfung durchaus zu einem Problem werden. Das man mit seinem restlichen Leistungsvermögen machen darf was man will ist nur amtes Gelabere. Er muss streng genommen unter drei Stunden bleiben bei voller Erwerbsminderungsrente aus rein medizinischen Gründen. Alles andere kann böse enden, wenn es der medizinische Dienst darauf abzielt. Zur Begründung wird angeführt, dass der Körper des Menschen bei der täglichen Belastungsfähigkeit keine Rücksicht auf den Durchschnitt nimmt. Informieren Sie sich tiefergehend in medizinischen Fachtexten.
W°lfgangam 11.05.2020 | 20:00
...auch Sie 'bilden' sich vielleicht erst mal, was 'nur' 2 Tage in der Woche beim Einsatz des Restleistungsvermögens i. H. auf EM-Rente bedeutet - dann weicht Ihre Faszination realem Erkenntnisgewinn/das geht/joo! ;-) Gruß w. PS: möchten Sie sich weiterbilden? Lesen Sie hier weiter – bis zum Ende aller diesbezüglich gestellten Fragen/Verlinkungen (alle paar Tage dieselbe 'Besserwissen- +Blockwartmentalität' mit leider erschreckender Selbstdarstellung eigener fehlender Brainmasse /hmm ...merkt man das wirklich nicht /ist lese- + erkenntnissresistent das neue 'Ich-weis-sowieso-schon-alles/*fick doch den Staat'? ;-)): https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/em-rent… PPS: Sie können Ihren Beitrag anschließend gern ergänzen/die Frage von @Maxi mit Ihrer rechtlichen Würdigung neu bewerten :-)
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