Hallo Marx,
der Rentenversicherungsträger zahlt während (!) der Leistungen zur Teilhabe Übergangsgeld, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Das Leistungsspektrum der Teilhabe am Arbeitsleben umfasst den von „???“ erwähnten Eingliederungszuschuss an den Arbeitgeber. Es handelt sich hier um Zuschüsse zum Arbeitsentgelt. Damit soll die Bereitschaft der Arbeitgeber unterstützt werden, leistungsfähigen Versicherten einen Arbeitsplatz zu bieten.