Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Gehen Unterlagen aus kassenfinanzierten Rehabilitationen auch an die DRV?

von Die Doris26.05.2018 | 06:46
525 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich beziehe bereits Erwerbsminderungsrente. Da es mit psychisch schlecht geht, brauche ich eine psychosomatische Klinik. Ausgewählt habe ich mir eine Reha Klinik, die vorrangig von der DRV zur psychosomatischen Rehabilitation belegt wird. Aber eben auch über Akutplätze verfügt, die von der Kasse belegt werden. Was ist mit dem Rehaabschlussbericht in diesem Falle? Ich möchte Vermeiden, dass meine Leistungsfähigkeit beurteilt wird. Kann ich da sicher sein? Gehen sämtliche Unterlagen nur an den Kostenträger?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.05.2018 | 12:51

Hallo Die Doris,

ob die Rentenversicherung automatisch einen Entlassungsbericht bekommt, ist mir jetzt nicht bekannt. Ich denke aber, dass Schorsch hier schon richtig geantwortet hat. Achten Sie darauf, an wen die Klinik die Übersendung vorsieht.

Tatsächlich ist aber bei der Verlängerung einer evtl. Zeitrente die Frage nach der durchgeführten Reha zu beantworten und dann wird die DRV diesen Entlassungsbericht anfordern.

Ich weise auch auf § 60 Sozialgesetzbuch 1. Buch (SGB I) hin:

"Wer Sozialleistungen beantragt oder ERHÄLT, hat

1. ALLE TATSCHEN ANZUGEBEN, DIE FÜR DIE LEISTUNG ERHEBLICH SIND, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,

2. ÄNDERUNGEN IN DEN VERHÄLTNISSEN, DIE FÜR DIE LEISTUNG ERHEBLICH SIND oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, UNVERZÜGLICH MITZUTEILEN

Kommen Sie diesen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann die Rente ggf. auch rückwirkend entzogen werden.

13 Antworten

Schorscham 26.05.2018 | 13:48
Das werden Sie aber nicht vermeiden können, weil alleine die verantwortlichen Reha-Ärzte den Entlassungsbericht formulieren. Und eine sozialmedizinische Leistungsbeurteilung gehört gewöhnlich dazu. Beim Aufnahmegespräch am ersten Reha-Tag wird man Ihnen einen Vordruck vorlegen, mit dem Sie die Reha-Ärzte dazu ermächtigen, allen darin genannten Ärzten und Behörden je eine Kopie des Entlassungsberichtes zukommen zu lassen. Sie müssen also genau lesen was da drin steht, bevor Sie den Vordruck unterschreiben. Aber auch ohne eine solche Vollmacht ist nicht völlig auszuschließen, dass Ihre Krankenkasse die DRV trotzdem über den Reha-Verlauf informiert. (Ob das nun rechtlich erlaubt wäre oder nicht, steht auf einem andern Blatt.) MfG
Grokoam 26.05.2018 | 13:32
Ja.
SEam 26.05.2018 | 14:21
Auf jeden Fall wird eine sozialmedizinische Beurteilung abgegeben. Sie entscheiden an wen der Rehabericht übersendet wird. Sollte die Rehamaßnahme im Ergebnis eine Besserung der Erkrankungen ergeben, dann sind sie die EM-Rente schneller los als sie denken können. EM auf Zeit – beim nächsten Verlängerungsantrag muss die Rehamaßnahme auch wenn der Kostenträger die Krankenkasse ist angegeben werden. In einer Akutklinik wären sie besser aufgehoben.
Frau Rossiam 27.05.2018 | 16:14
Nein, ich glaube, die liegen hier alle falsch. Bei einem durch die Krankenkasse finanzierten Aufenhalt geht gar nichts an die DRV
GKV-MAam 27.05.2018 | 18:58
Na dann glauben Sie mal schön weiter. Wie bereits erwähnt wurde, wird spätestens beim nächsten Fortzahlungsantrag nach eventuellen Heilverfahren gefragt. Und dass GKV und DRV hin und wieder auf dem kleinen Dienstweg miteinander kommunizieren, ist Alltag.
sturkoppam 27.05.2018 | 19:03
Hallo GKV-Ma, an ihrer stelle würde ich mich mal mit der neuen Datenschutzrichtlinie befassen. Da wird es mit dem kleinen Dienstweg schon eng werden.
GKV-MAam 27.05.2018 | 19:44
In der neuen Datenschutzrichtlinie steht nicht viel Neues. Das ist viel Wirbel um Nichts, Sie gebildeter Mensch. Sie können ja gerne mal gegen irgendwelche (angeblichen) Datenschutz-Verstöße vorgehen. Viel Erfolg!
memyselfam 28.05.2018 | 10:04
ich war ja letztes jahr über die kk in reha. beantragt wurde wie in der vergangenheit eine drv reha, aus unerfindlichen gründen, wurde das dann abgegeben. auch das gutachten des mdk der kk hat kein licht ins dunkel gebracht, eher noch mehr verwirrung. da es ja auch darum geht, wer letztlich die kosten zahlt, denke ich, dass ein informationsaustausch zwischen kk und drv durchaus auch legitim ist.
GKV-MAam 28.05.2018 | 12:33
da es ja auch darum geht, wer letztlich die kosten zahlt, denke ich, dass ein informationsaustausch zwischen kk und drv durchaus auch legitim ist.
ohne die Zustimmung der, den Vorgang betreffenden, Person ist dies eben nicht legitim.
Es wird aber dennoch praktiziert. Und nun? Selbst wenn Sie bis zur letzten gerichtlichen Instanz gegen dieses "furchtbare Unrecht" vorgehen würden, wäre das Geschehene nicht mehr rückgängig zu machen. Und solange Ihnen kein finanzieller Nachteil entstanden ist, gibt es noch nicht einmal Schadensersatz. Aber Hauptsache, man hat mal wieder gemeckert, nicht wahr?
sturkoppam 28.05.2018 | 14:27
Zitat von GKV-MA anzeigen
wieso mecker ? hier mal die Strafe die droht: Die Datenschutz-Grundverordnung sieht bei einem Verstoß gegen den Datenschutz Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder aber bis 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens vor. Aber Hauptsache alle in Sicherheit wiegen. Strafe wird ja auch nur von den Beiträgen gezahlt und weil sie es sind aus der Portokasse.
Franz Josefam 28.05.2018 | 14:37
Damit dürfte wohl alles Wesentliche geklärt sein, auch wenn das den superschlauen "Datenschützern" nicht in den Kram passt. Die Soziallleistungsempfänger haben auch PFLICHTEN und nicht nur das Recht, sich hinter fragwürdigen Datenschutzgesetzen zu verstecken. DANKE, für die Aufklärungen !!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026