Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Die Doris,
ob die Rentenversicherung automatisch einen Entlassungsbericht bekommt, ist mir jetzt nicht bekannt. Ich denke aber, dass Schorsch hier schon richtig geantwortet hat. Achten Sie darauf, an wen die Klinik die Übersendung vorsieht.
Tatsächlich ist aber bei der Verlängerung einer evtl. Zeitrente die Frage nach der durchgeführten Reha zu beantworten und dann wird die DRV diesen Entlassungsbericht anfordern.
Ich weise auch auf § 60 Sozialgesetzbuch 1. Buch (SGB I) hin:
"Wer Sozialleistungen beantragt oder ERHÄLT, hat
1. ALLE TATSCHEN ANZUGEBEN, DIE FÜR DIE LEISTUNG ERHEBLICH SIND, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
2. ÄNDERUNGEN IN DEN VERHÄLTNISSEN, DIE FÜR DIE LEISTUNG ERHEBLICH SIND oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, UNVERZÜGLICH MITZUTEILEN
Kommen Sie diesen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann die Rente ggf. auch rückwirkend entzogen werden.
Es wird aber dennoch praktiziert. Und nun? Selbst wenn Sie bis zur letzten gerichtlichen Instanz gegen dieses "furchtbare Unrecht" vorgehen würden, wäre das Geschehene nicht mehr rückgängig zu machen. Und solange Ihnen kein finanzieller Nachteil entstanden ist, gibt es noch nicht einmal Schadensersatz. Aber Hauptsache, man hat mal wieder gemeckert, nicht wahr?da es ja auch darum geht, wer letztlich die kosten zahlt, denke ich, dass ein informationsaustausch zwischen kk und drv durchaus auch legitim ist.ohne die Zustimmung der, den Vorgang betreffenden, Person ist dies eben nicht legitim.
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