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geleistete Zahlungen in den deutschen Rententopf -> Transfer in die Schweiz möglich?

von Manuela18.10.2007 | 18:42
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4 Antworten

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Hallo - ich bin Deutsche und wohne seit 6 Jahren in der Schweiz und habe vor, auch nicht mehr nach Deutschland zurückzukehren. Kann ich mir die Zahlungen, die ich in den deutschen Rentenversicherungs-Topf geleistet habe, transferieren lassen auf mein schweizer Rentenversicherungskonto? Ich habe einmal gehört, dass das möglich ist. Oder gibt es eine andere Art der Anrechnung auf die Schweizer AHV? Herzlichen Dank für eine Antwort.

4 Antworten

Amadéam 18.10.2007 | 19:16
Liebe Manuela, eine Transferierung Ihres Rentenguthabens von D nach CH ist leider nicht möglich, weil --- Sie nämlich über gar kein Guthaben verfügen. Das, was Sie eingezahlt haben ist eh schon längst ausgegeben worden und zwar an die Rentenbezieher, die zum Zeitpunkt Ihrer Einzahlung Rente bezogen haben. Die Renten - übigens auch die in der Schweiz - werden nämlich nicht im Kapitaldeckungs- sondern durch ein Umlageverfahren finanziert. Als deutsche Staatsbürgerin können Sie sich die Beiträge auch NICHT erstatten lassen. Sie verfügen aber über eine Deutsche RentenANWARTSCHAFT. Wenn Sie die für die jeweilige deutsche Rente notwendigen persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen bzw. noch erfüllen werden, wird Ihnen nach den dann geltenden gesetzlichen Bestimmungen auf Antrag eine Rente gezahlt. Hierbei werden sowohl Schweizer als auch Deutsche Zeiten für die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zusammengezahlt. Ein jedes Land zahlt jedoch die Rente aus seinen eigenen Anwartschaften. Ein Rentenantrag in der Schweiz löst auch das Antragsverfahren am Standort D aus und umgekehrt. Voraussetzung ist jedoch, dass die Rentenversicherungsträger Kenntnis von den jeweils anderen Anwartschaften haben. Ist Ihr deutscher Versicherungsverlauf vollständig? Sonst unbedingt einen Antrag auf Kontenklärung stellen. Einen Schweizer Versicherungsverlauf können Sie online hier bestellen und nach Erhalt auf Vollständigkeit prüfen: http://www.ahv.ch/Home-D/allgemeines/formulare/ci/CI_D.html
Amadéam 18.10.2007 | 19:21
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Amadéam 18.10.2007 | 19:25
Zeiten der jeweiligen Vertragsstaaten werden natürlich zusammengezählt und nicht zusammengezahlt. Pardon, nein "exgüse"
Manuelaam 18.10.2007 | 19:32
Liebe Amadé ganz herzlichen Dank für die Auskunft - schade eigentlich ;-) na ja, wenigstens werden die Jahre zusammengezählt und es gibt noch meine Pensionskasse. Beste Grüsse aus Zürich Manuela
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