Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springen„Leistungsberechtigte sind verpflichtet, Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die dafür erforderlichen Anträge zu stellen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist.“ Somit legt diese Vorschrift fest, dass die gesetzliche Altersrente (ab dem 63. Lebensjahr) Vorrang vor anderen Sozialleistungen (Arbeitslosengeld II) hat, wenn es nicht zu besonderen Härtefällen führt. Fordert Sie das Jobcenter zum Antrag schriftlich auf, sollten Sie dies auch innerhalb der genannten Frist tun. Sollten Sie durch den vorgezogenen, mit Abschlägen behafteten Rentenbeginn, in eine soziale Notlage geraten, können Sie jedoch prüfen lassen, ob diese Aufforderung rechtens ist. Die Hinzuverdienstgrenze zu einer Altersvollrente beträgt derzeit 450,00 Euro pro Kalendermonat (doppelte Überschreitungsmöglichkeit im Kalenderjahr). Die Zusatzrente stellt keinen Hinzuverdienst dar und kann parallel zur gesetzlichen Altersrente bezogen werden.
Ja, aber von Experten und nicht von Geschichten-Erzählern wie Ihnen.@herz1952 (richtig und falsch) BITTE BITTE NICHT !!! (Doppel heul)Warum nicht? Inga hat eine Frage gestellt, also hat sie ein Recht auf eine ausführliche Antwort
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.