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Experten-Antwort

geminderte Altersrente § 12 a SGB II

von Inga23.06.2016 | 14:58
2515 Ansichten
15 Antworten

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Hallo, Jobcenter hat mich aufgefordert eine geminderte Altersrente zu beantragen. Gehe arbeiten (ca. 60-90 Std./Woche) und bekomme zusätzlich ALG II-Leistungen. Bin im Juni 2016 63 Jahre alt geworden. 1. Bin ich verpflichtet einen Rentenantrag zu stellen? Möchte gern noch weiter arbeiten. 2. Sollte ich Rente beantragen, könnte ich zur Altersrente noch 450 € hinzuverdienen. Aus einer Beschäftigung im öffentl. Dienst steht mir noch eine Zusatzrente zu. Zählt diese auch zum Hinzuverdienst? Danke für hilfreiche Antworten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.06.2016 | 09:07

„Leistungsberechtigte sind verpflichtet, Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die dafür erforderlichen Anträge zu stellen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist.“ Somit legt diese Vorschrift fest, dass die gesetzliche Altersrente (ab dem 63. Lebensjahr) Vorrang vor anderen Sozialleistungen (Arbeitslosengeld II) hat, wenn es nicht zu besonderen Härtefällen führt. Fordert Sie das Jobcenter zum Antrag schriftlich auf, sollten Sie dies auch innerhalb der genannten Frist tun. Sollten Sie durch den vorgezogenen, mit Abschlägen behafteten Rentenbeginn, in eine soziale Notlage geraten, können Sie jedoch prüfen lassen, ob diese Aufforderung rechtens ist. Die Hinzuverdienstgrenze zu einer Altersvollrente beträgt derzeit 450,00 Euro pro Kalendermonat (doppelte Überschreitungsmöglichkeit im Kalenderjahr). Die Zusatzrente stellt keinen Hinzuverdienst dar und kann parallel zur gesetzlichen Altersrente bezogen werden.

14 Antworten

Ingaam 23.06.2016 | 14:59
noch ergänzend: Meine Beschäftigung ist unbefristet ;)
Herz1952am 23.06.2016 | 15:39
Mir ist heute leider zu warm für eine ausführliche Antwort. Morgen werde ich aber in voller Länge mein Wissen preisgeben (smile)
Einwand !am 23.06.2016 | 15:42
@herz1952 (richtig und falsch) BITTE BITTE NICHT !!! (Doppel heul)
ICKEam 23.06.2016 | 15:26
Das kann ich irgendwie nicht glauben. Sie meinten sicher 60-90 Std. / Monat?!? Laut der Unbilligkeitsverordnung müssen versicherungspflichtige Beschäftigte (+AloGeld II - Leistungen) der Aufforderung zur Rentenantragstellung NICHT nachkommen, wenn die Beschäftigung den überwiegenden Teil der Arbeitskraft in Anspruch nimmt. Das ist im Allgemeinen der Fall, wenn die Beschäftigung mit mindestens 20h / Woche ausgeübt wird. Nein, die Zusatzrente stellt keinen Hinzuverdienst dar. Hinzuverdienst sind alle Beschäftigungen (geringfügig und versicherungspflichtig) und Einnahmen aus freiberuflicher, selbständiger Tätigkeit, Gewerbeeinnahmen
yxam 23.06.2016 | 15:56
Zitat von Herz1952 anzeigen
@herz1952 (richtig und falsch) BITTE BITTE NICHT !!! (Doppel heul)
Warum nicht? Inga hat eine Frage gestellt, also hat sie ein Recht auf eine ausführliche Antwort
Ja, aber von Experten und nicht von Geschichten-Erzählern wie Ihnen.
Herz1952am 23.06.2016 | 15:49
Warum nicht? Inga hat eine Frage gestellt, also hat sie ein Recht auf eine ausführliche Antwort
Herz1952am 23.06.2016 | 16:07
Hallo Inga, Die vorzeitige Rente mit 63 für Hartz IV Empfänger ist noch nicht "durch". Das soll noch kommen. Hier einer der Links: (von mehreren): https://www.tagesschau.de/inland/hartz-rente-101.html Die AfA will mal wieder schummeln.
Einwand !am 23.06.2016 | 16:00
@yx Danke
Herz1952am 23.06.2016 | 16:10
Hallo Inga, Sorry "die" dürfen das unter Umständen, es soll nur noch leichter werden: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-08/zwangsverrentung-…
santanderam 23.06.2016 | 16:29
Unter Hinweis auf Par.12a SGB ll darf das Jobcenter zur Rentenantragstellung auffordern.
Einspruch !am 24.06.2016 | 08:26
@herz1952 Ich hab doch gesagt du sollst dich ruhig halten. Inga ist bereits 63 Jahre alt.
Herz1952am 24.06.2016 | 08:13
Hallo Inga, wie versprochen, heute meine ausführliche Antwort (smile): Zwangsverrentung ein genau so hässliches Wort wie Zwangsehe. Sie könnten nicht mit 61 in die Rente. Natürlich ausgenommen die Erwerbsminderungsrente. Nützen Sie einfach die Ihnen zustehenden 24 Monate Arbeitslosengeld I,die Agentur führt ja auch noch für diese Zeitspanne mit 80% aus dem Durchschnittsbrutto der letzten 12 Monate Beiträge mit 19,90% ab. Nach den 24 Monaten können Sie die Rente mit 63 bei 7,2 % Abschlag beantragen. Aber auch nach 35 Jahren Mindestbeitragszeit die Altersrente für langjährig Versicherte mit 63 und 7,2% Abschlag. Auf Wunsch anderer Forumsteilnehmer habe ich mich kurz gefasst (smile)
Herz1952am 24.06.2016 | 09:03
Das habe ich wohl überlesen. Die Hitze hat mir doch mehr zu schaffen gemacht als gedacht. Dabei war ich gestern im "Planschbecken" des Freibads. Ich dachte nach dem "Haifischbecken" der KK, kann mich nichts mehr schocken (smile). Aber umso besser, dann kann Inga problemlos in Rente für besonders langjährig versicherte gehen.
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