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Experten-Antwort

Genehmigungsfiktion bei Nichtreagieren auf Antrag auf Haushaltshilfe G0581 nach bestimmter Frist?

von MelanieM27.03.2019 | 20:50
177 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrtes Experten-Team, vor ein paar Tagen schrieb ich schon einmal in diesem Forum. Es ging darum, dass die für meinen 7-jährigen Sohn beantragte Reha mit Begleitperson genehmigt wurde, der gleichzeitig gestellte Antrag auf Haushaltshilfe (in Form der Mitnahme von Baby und Kleinkind ) aber entweder übersehen oder ignoriert wurde. Wie bereits geschrieben, sind wir ziemlich verzweifelt, weil mein Sohn die Reha nicht antreten kann bzw. ich als dringend benötigte Begleitperson nicht mit ihm fahren kann, wenn nicht klar ist, was mit den Kleinen geschieht. Wie geschildert, habe ich das Problem beim Reha-Informationscenter geschildert und eine ausführliche Email geschickt und warte nun auf eine Antwort. Dazu habe ich folgende Fragen: 1. Kann es sein, dass der Antrag auf Haushaltshilfe einfach nur separat bearbeitet wird und der Bescheid einfach etwas später kommt. Die Dame vom Reha-Informationscenter sagte zwar, sie sehe, dass der Reha-Antrag ohne Haushaltshilfe bewilligt wurde, aber ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass die RV gar nicht auf den Antrag auf Haushaltshilfe reagiert -außer er wurde übersehen (wurde allerdings in Anlagenverzeichnis aufgeführt). 2. Mir ist bekannt, dass es bei Anträgen an die Krankenversicherung der Fall ist, dass diese nach einem gewissen Fristablauf als genehmigt gelten (§ 13 Abs. 3a SGB V). Gibt es eine derartige Genehmigungsfiktion auch in diesem Fall? Mit freundlichen Grüßen MM

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Melanie,

ich spüre, dass Ihnen an einem abgesicherten Ergebnis liegt und nicht an einer Prognose. Dafür sollten Sie zur eigenen Beruhigung bitte umgehend mit dem Kostenträger sprechen. Rufen Sie dort an und machen Sie deutlich, dass Sie zeitnah eine Entscheidung über den Antrag benötigen.

Auch hier gilt: das berechtigten Wünschen entsprochen wird; eine Selbstbeschaffung ohne Rücksprache mit dem Reha-Träger sollte sich alsbald erübrigen.

Freundliche Grüße

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