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Experten-Antwort

geplante Rente mit 63 ohne Abschläge

von Angelika17.12.2013 | 15:14
1676 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wie verhält es sich bei Arbeitern, die seit dem 14. Lebensjahr auf dem Bau arbeiten und jedes Jahr ca. 3 bis 4 Monate im Winter "Schlechtwettergeld" erhalten haben. Wird diese Ausfallzeit auch angerechnet? Ansonsten würde mein Mann die 45 Jahre im nächsten Jahr mit 63 nicht erreichen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.12.2013 | 15:59

Hallo Angelika,

dem Beitrag von Schade kann ich zustimmen. In dieser Frage werden wir wohl alle noch etwas Geduld üben müssen.

4 Antworten

Schadeam 17.12.2013 | 15:18
Zum gefühlt 1000. Mal: Warten Sie ab, bis Gesetzesvorlagen da sind, bzw. die angekündigten neuen Gesetze gelten. Dann wissen wir alle, was wann und wie bei den 45 Jahren mitzählt und wer darunter fällt oder wer nicht. Momentan kann man bestenfalls wünschen, hoffen und spekulieren- das hilft in der Sache jedoch nicht weiter.
Neeam 17.12.2013 | 17:54
Fragen Sie den Abgeordneten aus Ihrem Wahlkreis, vielleicht diskutiert der in seiner Partei gerade mit ;)
suseam 17.12.2013 | 17:55
Mein Mann war 37 Jahre auf dem Bau beschäftigt, im Winter zuhause. Obwohl immer gearbeitet, sind dabei nur knapp 31 Entgeltpunkte herausgekommen. Jetzt EM-Rentner mit MiniRente, da 10,8% Abzüge und KK-Beiträge. Selbst die Zurechnungszeit hat nur minimal etwas ausgleichen können, bzw erst dazu,dann wieder weg, also gut 31 Entgeltpunkte.
DarkKnight RVam 18.12.2013 | 07:02
Vielleicht hätte der Experte der Angelika ja sagen können, wie es sich mit dem Schelchtwettergeld#Winterausfallgeld#Saison-Kurzarbeitergeld nach derzeitiger Rechtslage verhält. Zählen diese Zeiten (Stand heute) bei der Wartezeit von 45 Jahren mit???
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