Hallo Pusteblume,
ihr zuständiger Anwalt sollte sich mit der Thematik eigentlich auskennen. Bitte wenden Sie sich an ihn mit dieser Fragestellung. Die DRV setzt den für sie geltenden Teil eines Versorgungsausgleiches, der vom Gericht per Urteil bestimmt wird, ohne weitere Prüfung um. Von hier aus kann zu dieser Thematik also nichts gesagt werden.
Ihr Expertenforum