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Experten-Antwort

Geringer Versorgungsausgleich bei 2. Ehefrau

von Pusteblume02.05.2024 | 16:52
396 Ansichten
7 Antworten

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Guten Tag, bei mir läuft die Scheidung. Wir sind beide in Rente (ich in Erwerbsminderungsrente, er bekommt eine Pension als Beamter - A 11) . Während der Ehezeit war ich anfangs teil -verrentet, dann 8 Jahre in Vollrente. Mein Mann war schon 1 x verheiratet und muss an seine Ex -Frau 300,- Euro Versorgungsausgleich zahlen. Sie waren lediglich 10 Jahre verheiratet, wir nun 16 Jahre. Mein Anwalt hatte nun die Berechnungen vorliegen, woraus sich ergibt, dass ich etwa 180,- Euro Versorgungsausgleich erhalten soll. Es wundert mich etwas, da mein Mann in unserer Ehezeit wesentlich besser verdient hatte, als ich und als damals, bei seiner 1. Ehe. Obwohl er doppelt so viel verdient hat, als ich, bekomme ich solch einen geringen Versorgungsausgleich . Mein Anwalt sagt, dass könne dadurch kommen, weil er bereits 300,- Euro VA für die 1. Frau abgezogen bekommt. Ist es denn so, dass dieser im vollen Umfang bei der 2. Frau angerechnet wird? Vielen Dank für Ihre Antworten, Pusteblume

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pusteblume,

 

ihr zuständiger Anwalt sollte sich mit der Thematik eigentlich auskennen. Bitte wenden Sie sich an ihn mit dieser Fragestellung. Die DRV setzt den für sie geltenden Teil eines Versorgungsausgleiches, der vom Gericht per Urteil bestimmt wird, ohne weitere Prüfung um. Von hier aus kann zu dieser Thematik also nichts gesagt werden.

 

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6 Antworten

Au weiaam 02.05.2024 | 16:55
Was hat dieses Thema mit der deutschen Rentenversicherung zu tun? Fragen Sie Ihren Anwalt, dafür wird er bezahlt.
Maxam 02.05.2024 | 16:56
Also wenn es Ihr Rechtsbeistand nicht so richtig weiß(könnte) dann ist das, wie weiland Theo Lingen sagte, traurig, traurig, traurig.
VAGam 02.05.2024 | 17:00
Was hat Ihre Frage mit der Rentenversicherung zu tun? Der VAG wird vom Gericht und nicht der Rentenversicherung festgelegt. Erst denken, dann fragen und zwar Ihren Anwalt!
gut überlegenam 02.05.2024 | 17:36
Im Versorgungsausgleich ausgeglichen werden nur die in der Ehezeit erworbenen Ansprüche. Da aber für diese Berechnungen auch die Gesamtansprüche zunächst berechnet werden, kann es durchaus sein, dass sich der VAG mit der ersten Ehefrau nun bei Ihnen (negativ) auswirkt. Lassen Sie (sofern noch nicht geschehen) Ihren Anwalt auch die Berechnungsunterlagen Ihres Mannes zum VAG auch anfordern (dafür ist seine, also die Ihres Mannes, Zustimmung erforderlich). Die DRV selbst überprüft nicht, ob die dann vom Familiengericht beschlossenen Vereinbarungen auch rechtlich haltbar oder erklärbar sind, die erhöht/vermindert dann nur Ihre EM-Rente ab Rechtswirksamkeit des Beschlusses entsprechend der Ihnen zugesprochenen bzw. zu zahlenden Ausgleichswerte. Aber all so etwas sollte Ihr Anwalt eigentlich wissen, er verdient ja Geld mit Ihrer Scheidung und soll also ruhig auch mal etwas dafür tun :-)
Manometeram 03.05.2024 | 14:24
Ganz schwache Leistung Ihres Anwalts! Der hat die Berechnungen beider Ehepartner vorzuliegen und sollte in der Lage sein, Ihnen bis auf den Cent genau darzulegen, wie der Ausgleichsbetrag zustande kommt.
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