Hierbei handelt es sich definitiv nicht um eine Rentenkürzung. Der Zahlbetrag Ihrer Rente ist ab Beginn der Regelaltersrente sicherlich mindestens genau so hoch wie zuvor.
Falls Sie zu Ihren Rentenbescheiden Fragen haben, sollten Sie zur individuellen Abklärung Ihrer Situation vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.