Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenBei Personen, die Krankengeld beziehen bzw. im Jahr 1999 bezogen haben, wird der Beitrag vom Krankengeldbezieher und von der Krankenkasse je zur Hälfte getragen.
Die geänderte Aussage im neuen Versicherungsverlauf könnte damit zusammenhängen, dass im Jahr 1999 der Gesamtbeitrag angeführt wurde und nunmehr nur noch der von Ihnen mit getragene Anteil angeführt wird.
Da sich jedoch - egal ob aus 316,00 DM oder aus Ihrem Eigenanteil von 158,00 DM - jeweils die gleichen beitragspflichtigen Einnahmen in Höhe von 1.000,00 DM ergeben, handelt es sich somit keinesfalls um eine Rentenkürzung oder einen sonstige Veränderung zu Ihren Lasten.
Hierbei handelt es sich definitiv nicht um eine Rentenkürzung. Der Zahlbetrag Ihrer Rente ist ab Beginn der Regelaltersrente sicherlich mindestens genau so hoch wie zuvor.
Falls Sie zu Ihren Rentenbescheiden Fragen haben, sollten Sie zur individuellen Abklärung Ihrer Situation vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.
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