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geringerer Beitragswert

von Gudrun05.04.2007 | 08:17
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10 Antworten

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Guten Tag, ich habe seit 1997 Berufsunfähigkeitsrente bezogen. Jetzt bin ich 65 und bekomme meine Altersrente. Ich habe die Bescheide verglichen und festgestellt dass die Krankenzeiten jetzt niedriger sind. Es steht im Verlauf von 1999 z.B. Krankheit von 02-01.85 bis 10.02.1985 1000 DM, errechnet aus 316 DM. Jetzt steht im Verlauf Krankheit von 02.01.85 bis 10.02.85 1000 DM, Betrag aus 158 DM. Warum ist das nur doch die Hälfte? Das ist bei allen Krankenzeiten so. Ist das richtig, also wieder eine indirekte Rentenkürzung? Wie kann man den geringeren Betrag begründen?

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hierbei handelt es sich definitiv nicht um eine Rentenkürzung. Der Zahlbetrag Ihrer Rente ist ab Beginn der Regelaltersrente sicherlich mindestens genau so hoch wie zuvor.

Falls Sie zu Ihren Rentenbescheiden Fragen haben, sollten Sie zur individuellen Abklärung Ihrer Situation vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Bei Personen, die Krankengeld beziehen bzw. im Jahr 1999 bezogen haben, wird der Beitrag vom Krankengeldbezieher und von der Krankenkasse je zur Hälfte getragen.

Die geänderte Aussage im neuen Versicherungsverlauf könnte damit zusammenhängen, dass im Jahr 1999 der Gesamtbeitrag angeführt wurde und nunmehr nur noch der von Ihnen mit getragene Anteil angeführt wird.

Da sich jedoch - egal ob aus 316,00 DM oder aus Ihrem Eigenanteil von 158,00 DM - jeweils die gleichen beitragspflichtigen Einnahmen in Höhe von 1.000,00 DM ergeben, handelt es sich somit keinesfalls um eine Rentenkürzung oder einen sonstige Veränderung zu Ihren Lasten.

8 Antworten

Ossiam 05.04.2007 | 08:39
Hallo, die angegebene Krankenzeit ist nicht Beitragszeit ,sondern beitragsfreie Anrechnungszeit. Diese dürfte in der Form wie Sie schreiben gar nicht so im Bescheid stehen. Da sich ein Rentenbescheid hier im Forum kaum erklären läßt,sprechen Sie doch in einer Auskunfts.-und Beratungsstelle der DRV vor. mfG
Gudrunam 05.04.2007 | 09:11
Ich kann aus gesundheitlichen Gründen schlecht außer Haus. Der Bearbeiter am Tel wusste auch nicht genau darüber bescheid. Konnte mir also nicht helfen. Kann mir keiner eine kurze Erklärung geben, damit ich mir keine Sorgen mehr machen muss.
TCKam 05.04.2007 | 09:48
Hallo Gudrun, schauen Sie doch mal in die Anlage 3 des Rentenbescheids. Hier müssten sowohl bei Ihrer Rente wegen Berufsunfähigkeit wie auch bei der Altersrente die Entgeltpunkte in identischer Höhe (bei 1000,- DM = 0,0283 EP) ausgewiesen sein!
TCKam 05.04.2007 | 09:54
Hallo Ossi, Sie liegen da falsch. Es handelt sich sehr wohl um eine Beitrasgszeit vgl. § 247 (1) SGB VI. Die Zeit ist aber nach § 252 (2) Nr. 2 SGB VI auch eine Anrechnungszeit.
Gudrunam 05.04.2007 | 09:58
Ja, das stimmt die Punkte sind gleich. Aber warum ist der Beitragswert unterschiedlich?
Ossiam 05.04.2007 | 10:10
Hallo TCK! bevor Sie mich belehren, müßten Sie doch eigentlich wissen,dass wenn im Bescheid steht "Betrag aus"es sich um Zeiten aus der ehemaligen DDR handelt und diese mit dem Umrechnungsfaktor der Anlage 10 SGB VI hochgerechnet werden.In der DDR waren Krankenzeiten immer beitragsfrei.
Gudrunam 05.04.2007 | 10:25
Vielen lieben Dank für die Erklärung
TCKam 05.04.2007 | 10:34
Hallo Ossi, ich muß Sie nochmals belehren. Es handelt sich nicht um Zeiten in der ehemaligen DDR, sondern um einen ganz normalen Bezug von Krankengeld im Zeitraum von 1984 bis 1991 in den alten Bundesländern. Für diese haten die Versicherten einen Beitraganteil aus dem Krankengeld zu zahlen, der auch im Versicherungslauf dargestellt wird und aus dem die Höhe des maßgebenden entgelts errechnet wird.
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