Hallo erwus,
sollte Ihre Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach 2016 begonnen haben, ist aufgrund der geringfügigen Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze ein Zuschlag zu errechnen. Das gilt auch bei früherem Rentenbeginn, wenn die Beschäftigung erst nach 2016 begonnen hat. Bei Beginn der Altersrente und der Beschäftigung vor 2017 gibt es unterschiedliche Varianten. Dann ist die Angelegenheit im Einzelfall zu prüfen. In diesem Falle sollten Sie eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufsuchen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.