Hallo erwus,
sollte Ihre Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach 2016 begonnen haben, ist aufgrund der geringfügigen Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze ein Zuschlag zu errechnen. Das gilt auch bei früherem Rentenbeginn, wenn die Beschäftigung erst nach 2016 begonnen hat. Bei Beginn der Altersrente und der Beschäftigung vor 2017 gibt es unterschiedliche Varianten. Dann ist die Angelegenheit im Einzelfall zu prüfen. In diesem Falle sollten Sie eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufsuchen.