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Experten-Antwort

Geringfügig selbständig und Minijob

von Yhona19.03.2017 | 20:00
959 Ansichten
2 Antworten
Hallo! Ich arbeite geringfügig selbständig, verdiene also nicht mehr als 450€ im Monat und zahle daher zur Zeit keine RV-Beiträge. Wenn jetzt ein Minijob dazukommt, würden beide Jobs zusammengerechnet und ich dadurch rentenversicherungspflichtig? Grüße Yhona

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.03.2017 | 11:48

Hallo Yhona,

geringfügige selbständige Tätigkeiten werden nicht mit geringfügigen Beschäftigungen zusammengerechnet. Es werden nur gleichartige Sachverhalte zusammengerechnet.

Mehrere geringfügige Beschäftigungen werden zusammengerechnet und dürfen insgesamt nicht über 450 Euro monatlich liegen.

Bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung besteht aber Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Es besteht die Möglichkeit einer Befreiung von der Versicherungspflicht bei der geringfügigen Beschäftigung. Die Befreiung ist für die Dauer der Beschäftigung und für alle weiteren geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, die währenddessen aufgenommen werden gültig.

1 Antworten

Yhonaam 19.03.2017 | 21:07
Bzw. wie sieht es mit 2 Minijobs aus, die zusammen die 450€-Grenze nicht überschreiten?
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