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geringfügige beschäftigung

von jenna05.08.2008 | 22:00
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5 Antworten

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muss ein 400 Euro job (mit oder ohne Lohnsteurkarte) selbst von arbeitnehmer, der Rentenvesicherung gemeldet werden. Gegal ob freiwillig aufgestockt von arbeitnehmer wird bei der rentenversicherung oder nicht. Meine tochter möchte eine solche 400 Euro basis beschäftigung aufnehmen es ist ihre erste beschäftigung, da sie erst dieses jahr abitur gemacht hat...einen sozialvesicherungsausweis hat sie schon. müssen wir jetzt selbst der rentenversicherung diese beschäftigung melden sowie das ende dieser beschäftigung....oder macht dies der arbeitgeber und wir müssen uns um nichts diebezüglich kümmern. vielen dank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo jenna,

wie bereits gesagt wurde, hat der Arbeitgeber die entsprechenden Meldungen bei der Einzugsstelle (hier Minijobzentrale) abzugeben. Er hat auch den Arbeitnehmer auf die Möglichkeit des Verzichts auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung hinzuweisen und - je nach Entscheidung des Arbeitnehmers - automatisch die entsprechenden Beiträge an die Einzugsstelle zu zahlen. Den Arbeitnehmer treffen in diesem Zusammenhang also keine unmittelbaren Zahlungs- oder Mitteilungspflichten.

4 Antworten

Chrisam 05.08.2008 | 22:13
Die Meldungen macht der Arbeitgeber für sie. Erstattet werden diese an die Minijob-Zentrale.
Schiko.,am 05.08.2008 | 22:38
Ein 400 eurojob besagt grundsätzlich, dem arbeitgeber ist keine lohnsteuerkarte vorzulegen. Der arbeitgeber führt monatlich regelmäßig 30% für krankenversicherung, rentenversicherung und zwei prozent steuer ab. Natürlich kann der betrag auch unter 400 monatlich liegen, dreissig prozent eben aus dem niedrigeren betrag. Ohne zuzahlung fällt die rente noch geringer aus, da ja nur 15% beitrag zur rentenversicherung abgeführt werden. Erklärt der arbeitnehmer den verzicht auf die versicherungs- freiheit, zahlt also aus eigener tasche 4,90 % hinzu, ensteht derzeit ein jährlicher rentenanspruch von 4,24 euro. Und, und, andere wollen ja auch noch was beitragen, erspare mit diese angaben, sind ja auch nicht bestandteil der anfrage. Wird dem arbeitgeber eine steuerkarte vorgelegt, erfolgt normale abrechnung mit grundsätzlichen hälftebeiträgen der lohnneben- kosten. Beim klassischen 400 eurojob betrifft die versteuerung dem arbeitnehmer nicht. Natürlich sollte der arbeitgeber die vorhandene sozialversicherungsnummer wissen, damit entsprechende zuordnung für die rentenversicherung erfolgt. Mit freundlichen Grüßen.
@Schiko.,am 06.08.2008 | 09:01
Wenn man bei einem Mini-Job die Lohnsteuerkarte vorlegt (manche AG verlangen dies im Übrigen), bleibt es bei den pauschalen Beiträgen zur Sozialversicherung - gezahlt durch den AG (nicht je Hälftebeitrag für AG und AN). Allerdings wird das Gehalt dann nach dem tatsächlichen Steuersatz in der vorliegenden Steuerklasse versteuert und dem AN vom Brutto-Lohn abgezogen (ohne Lohnsteuerkarte pauschale Versteuerung von 2% gezahlte durch AG)
Jensam 06.08.2008 | 17:02
Merken Sie eigentlich nicht, dass Sie immer öfter am Thema vorbeireden? Die Userin wollte wissen, ob die geringfügige Beschäftigung durch den Arbeitgeber gemeldet wird oder nicht. Und Sie erzählen hier etwas von den Beiträgen und Steuer. Mag ja sein, dass Sie zu dem Thema was wissen, aber dann bitte wenn es gefragt wird. Man kann doch nicht ständig seinen Senf dazugeben, nur damit man etwas gesagt hat! Haben Sie es nötig, sich hier ständig reinzuhängen? Als kleine Hilfe: http://video.google.de/videoplay?docid=763949850889929695
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