Hallo jenna,
wie bereits gesagt wurde, hat der Arbeitgeber die entsprechenden Meldungen bei der Einzugsstelle (hier Minijobzentrale) abzugeben. Er hat auch den Arbeitnehmer auf die Möglichkeit des Verzichts auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung hinzuweisen und - je nach Entscheidung des Arbeitnehmers - automatisch die entsprechenden Beiträge an die Einzugsstelle zu zahlen. Den Arbeitnehmer treffen in diesem Zusammenhang also keine unmittelbaren Zahlungs- oder Mitteilungspflichten.